Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail. Wir antworten. Versprochen.

Die Umsatzsteuer für Erdgaslieferungen wurde ab dem 01.10.2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme ist zum aktuellen Zeitpunkt gesetzlich bis zum 31.03.2024 vereinbart.
Unsere Brutto-Preisangaben für Erdgas sind bereits (ab 13.03.2024) wieder mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ab dem 01.04.2024 werden wir auch wieder 19 Prozent berechnen – Sie müssen nichts unternehmen.

Fragen rund um Ihre Jahresrechnung der Stadtwerke

Fragen rund um Ihren Gebührenbescheid des EBO

SEPA-Lastschriftsmandat (zum Ausfüllen Dokument herunterladen)

Antrag auf Ratenzahlung/Ratenvertrag (zum Ausfüllen Dokument herunterladen)

Senden Sie bitte die ausgefüllten Dokumente an: kundenservice@stadtwerke-oranienburg.de

Die Verbrauchsstellennummer und die Kundennummer sind auf der ersten Seite der Jahresrechnung oben rechts angegeben. Die Verbrauchsstellennummer ist die Nummer, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus bei den Stadtwerken Oranienburg als Verbrauchsstelle geführt wird. Unter einer Kundennummer können mehrere Verbrauchsstellen (mit den unterschiedlichen Medien z.B. Strom, Gas oder Wasser) geführt werden.

 

 

 

Ja, die Änderung Ihres Abschlags können Sie per E-Mail veranlassen oder jederzeit im Service-Portal eigenständig anpassen.

Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Zählers auf Ihrer Rechnung ergibt Ihren exakten Verbrauch für den Abrechnungszeitraum. Wird uns kein Zählerstand mitgeteilt, nehmen wir eine Schätzung vor.

Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Verbrauchs im zurückliegenden Abrechnungszeitraum und ist so berechnet, dass Sie bei der nächsten Jahresrechnung idealerweise keine größere Nachzahlung oder Erstattung haben.
Sollten Sie erst kurze Zeit von uns Energie beziehen, teilen Sie uns bitte online oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden anhand dieser Angabe die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und den Abschlag bei Bedarf an den zu erwartenden Monatsbetrag anpassen.

Der Abschlagsbetrag für das Jahr 2024 wurde für die Versorgungsarten Gas und Fernwärme um 17% angehoben. Der Hintergrund dafür ist das 10-Jahres Mittel der wetterbedingten Gradtagszahlen. Die Basis hierfür ist Ihr Verbrauch aus dem Jahr 2023. Hinzu kommt die Anpassung der Mehrwertsteuer auf 19%. Die gilt nach aktueller Gesetzeslage ab 01.04.2024.

Ja, Sie können die Fälligkeit der Abschläge vom Monatsbeginn auf den 15. jeden Monats legen. Das geht bequem und ganz einfach im Kunden-Portal, per E-Mail oder telefonisch:
03301 608-600
kundenservice[a]stadtwerke-oranienburg.de

Der Abschlagsbetrag pro Energieart errechnet sich wie folgt:
Verbrauch (m³ oder kWh) pro Jahr x Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis (brutto) pro Jahr = Rechnungsbetrag/pro Energieart: 10 Monate (Beispiel) = Summe des monatlichen Abschlags/pro Energieart.

Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns bei Abschluss Ihres Vertrages mitteilen bzw. den wir auf der Grundlage Ihres Jahresverbrauches berechnen. Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag individuell nach Ihrem Verbrauch anzupassen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Sie können die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug über das SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem und schnell im Service-Portal vornehmen. Barzahlungen nehmen wir nicht entgegen. Die Vereinbarung zum komfortablen SEPA-Lastschriftverfahren ist online verfügbar.

Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Verbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle an die Stadtwerke geleisteten Zahlungen abgezogen, die bis zum 31.12.des laufenden Kalenderjahres eingegangen sind. Das sind Abschläge aber auch Sonderzahlungen.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch zum Fälligkeitstermin Ihrer Rechnung. Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich per E-Mail oder und direkt über unser Service-Portal mit, dann werden wir Ihnen das Guthaben überweisen. Barauszahlungen werden nicht vorgenommen.

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem per SEPA-Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie im Service-Portal vornehmen.

Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Anzahl der Tage und Monate, in denen Sie Strom, Gas, Wärme und Wasser bezogen haben. Hierbei kann es sich um den Beginn des Kalenderjahres handeln oder um Ihren Einzugstermin. Das Ende wird durch das Kalenderjahr bestimmt. Zum 31.12. wird eine Abrechnung durch die Stadtwerke Oranienburg durchgeführt.

Die Zählernummer finden Sie oben auf der Detailanlage der Abrechnung. Die Nummer auf der Rechnung muss mit der Nummer auf Ihrem Zähler übereinstimmen.

Siehe Muster-Stromrechnung Seite 3:

Hier finden Sie die vollständige Muster-Stromrechnung mit Erklärungen

 

Siehe Muster-Gasrechnung Seite 3:

Hier finden Sie die vollständige Muster-Gasrechnung mit Erklärungen

Ein Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr bedeutet noch nicht, dass der Zähler nicht korrekt arbeitet. Diese werden regelmäßig von der Eichbehörde überprüft. Ein defekter Zähler kann erfahrungsgemäß nahezu ausgeschlossen werden. Eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (Befundprüfung) ist jederzeit möglich. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Kunde hierfür aufkommen.

Die entstehenden Kosten einer Befundprüfung sind abhängig von der Messeinrichtung. Gerne teilen wir Ihnen die konkreten Kosten individuell für Ihre Messeinrichtung mit: Mit folgenden Richtwerten können Sie rechnen:

Strom: 250 EUR (inkl. MwSt.)
Wasser: 200 EUR (inkl. MwSt.)
Gas: 200 EUR (inkl. MwSt.)
Fernwärme: nach Aufwand

Eine aktuelle Übersicht von Produkten und Tarifen finden Sie auf der Website stadtwerke-oranienburg.de. Nutzen Sie den Tarifrechner für die Kalkulation der Tarife für Ihr Netzgebiet.

Darin enthalten sind die Kosten für den Netzzugang, also die Erlaubnis bzw. Miete und den Transport der Energie zu Ihnen. Zum Netzzugang gehören unter anderem der Messstellenbetrieb, Entgelt für Zähler und deren Instandhaltung, die Eichung und die Messung, besser bekannt als Ablesung. Die Netzentgelte, die Kosten für den Messstellenbetrieb und für die Messung sind auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.

Das ist ganz einfach! Lassen Sie sich in Ihrem Online-Kundenportal freischalten und Sie können auf die Rechnungen und viele andere wertvolle Informationen zugreifen.

Sie finden die Tabelle zur Kontrolle Ihres Energieverbrauchs ab sofort in unserem Download-Bereich.

Bislang haben wir den Gebührenbescheid mit den Vorausleistungen für die Abwasserbeseitigung der Jahresverbrauchsabrechnung der Stadtwerke beigelegt. Die Abwassergebühren haben wir mit dem Abschlag der anderen Medien (Strom, Gas,Wasser) verrechnet. Neu ist, dass die Abrechnung für Abwasser aus der Stadtwerke-Rechnung systemtechnisch getrennt wurde. Für Sie bedeutet das, dass Sie zukünftig die Abwasserabrechnung als separaten Gebührenbescheid mit der Vorausleistung vom Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO) erhalten. Die Abwassergebühr ist somit nicht mehr in den Abschlägen der Stadtwerke-Abrechnung enthalten.
Die Stadtwerke Oranienburg haben 2015 die Betriebsführung für den Entwässerungsbetrieb übernommen. Da die Abwasserbeseitigung gemäß den Abwassersatzungen der Stadt Oranienburg erfolgt, ergeben sich durch die Trennung für alle Kunden als auch für die Stadtwerke klarere rechtliche Verantwortlichkeiten.

Die Stadtwerke Oranienburg haben seit 2015 die Betriebsführung für den Entwässerungsbetrieb übernommen. Da die Abwasserbeseitigung gemäß den Abwassersatzungen der Stadt Oranienburg erfolgt, ergeben sich durch die Trennung für alle Kund:innen als auch für die Stadtwerke klarere rechtliche Verantwortlichkeiten. Bisher wurde der Gebührenbescheid für die Abwasserbeseitigung der Jahresverbrauchsabrechnung der Stadtwerke beigelegt und im Abschlag mit den anderen Medien verrechnet. Das ist durch die systemtechnische Umstellung nicht mehr so und Sie erhalten einen separaten Vorausleistungsbescheid.

Die Vorausleistung ist eine vorläufige Beitragsleistung, die mit dem späteren endgültigen Gebührenbescheid (Jahresverbrauchsabrechnung) verrechnet wird.
Erstmalig in diesem Jahr werden Abschläge bzw. Vorauszahlungen in Form eines Vorausleistungsbescheides separat verschickt und sind daher nicht mehr auf der Jahresverbrauchsabrechnung gelistet.

Durch die Datenumstellung in unserem Abrechnungssystem ist es zur Zeit nicht möglich beides gleichzeitig zu versenden. Um Verzögerungen zu vermeiden, erhalten Sie erst die Stadtwerke-Abrechnung und kurze Zeit später Ihre Abwasser-Abrechnung.

Für die Umstellung müssen Sie nichts weiter tun. Die Vorausleistungen werden ab 2022 einheitlich fällig. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fälligkeiten auf Ihrer Abrechnung bzw. bei den Vorausleistungen.

Sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, senden wir Ihnen auf Wunsch einen gültigen Vordruck. Sie können ihn hier herunterladen.
Neu ist die Bankverbindung sowie die neue Bürger- sowie Grundstücknummer, die Sie dem Vorausleistungsbeschied entnehmen können. Bei Rückfragen oder einem Widerspuch, geben Sie diese bitte mit an.

In der Satzung des Entwässerungsbetriebes Oranienburg ist die Berechnung der Vorausleistung auf 10 Monate für ein Abrechnungsjahr festgelegt. Die erste Vorausleistung wird zum März fällig.

Grundsätzlich bleiben die Vorausleistungen bestehen. Beiträge, die zu viel oder zu wenig gezahlt wurden, werden mit Ihrem nächsten Bescheid verrechnet. Gibt es wesentliche Gründe für die Änderung der Vorausleistungen in diesem Jahr, schildern Sie diese bitte schriftlich an abwasser@stadtwerke-oranienburg.de oder telefonisch: 03301 608-606

Die Vorausleistungen werden auf Grundlage des Verbrauchs im zurückliegenden Abrechnungszeitraum festgesetzt. Der Abrechnungszeitraum ist so berechnet, dass wir bei der nächsten Gebührenberechnung die Beiträge verrechnen.

Senden Sie uns dazu bitte ein geändertes Sepa-Mandat zu.

Grund für eine Korrektur kann ein fehlerhafter Zählerstand sein. Damit wir eine Korrektur vornehmen können, benötigen wir ein Foto Ihres Zählerstandes. Senden Sie uns dieses bitte an abwasser@stadtwerke-oranienburg.de Im Zweifel legen Sie Widerspruch ein. Damit dieser frist- und formgerecht ist, müssen Sie Ihren Widerspruch unterzeichnet und innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang unseres Bescheids an den Entwässerungsbetrieb Oranienburg senden.

Sollte wir Ihren Gartenwasserzähler nicht berücksichtigt haben, so kann dieses verschiedene Gründe haben. Bitte schauen Sie nach, ob Sie den Zähler ordnungsgemäß angemeldet, den Zählerstand zum Jahresende online oder per Zählerkarte gemeldet haben oder ob Ihr Zähler die Eichfrist verloren hat.

Melden Sie sich bitte dann entweder per Mail oder telefonisch beim Abwasser-Service des Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Telefon: 03301 608-606, abwasser@stadtwerke-oranienburg.de
Gemeinsam finden wir eine Klärung.

Weitere Infos zum Gartenwasserzähler finden Sie auf unserer Seite.

Sie können eine Stundung der Beiträge beantragen. Füllen Sie dazu bitten den Antrag auf Stundung aus. Fügen Sie diesem auch die Erklärung der wirtschaftlichen Lage bei:
für Privatpersonen

für Gewerbe

Bei einem Rohrbruch legen Sie einen schriftlichen Antrag zur Erstattung der Abwassergebühren ein. Legen Sie diesem bitte auch einen Nachweis vom Installateur (z.B. Rechnung, Protokoll) über den Rohrbruch und eine Stellungnahme zum Verbleib des Wasser.

Der Bescheid zur Abwassergebühr kommt vom Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO) und ist somit ein Verwaltungsakt der Stadt Oranienburg. Sind Sie inhaltlich und im Ergebnis nicht damit einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen und Ihre Begründung darstellen

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab der Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss nicht nur fristgerecht, sondern auch ordnungsgemäß erhoben werden. Er muss entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Behörde erfasst werden. Ein schriftlicher Widerspruch muss immer mit einer Unterschrift der/des Eigentümerin/Eigentümers eingelegt werden.

Erklärvideo:
Ihre Energie-Rechnung einfach erklärt

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Gasgeruch? Was tun?

Erdgas ist ein natürlich vorkommendes und geruchloses Gas. Um den Austritt geringster Gasmengen sofort zu bemerken, wird Erdgas ein Duftstoff beigemischt, der an den Geruch von faulen Eiern erinnert. Sollten Sie diesen Geruch wahrnehmen, bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

  • Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter, kein Telefon! Offenes Feuer ist tabu! Benutzen Sie kein Feuerzeug, keine Streichhölzer, rauchen Sie nicht. Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Versuchen Sie nicht Licht- oder Geräteschalter zu bedienen, ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Benutzen Sie im Haus kein Telefon.
  • Fenster und Türen öffnen! Sorgen Sie für Durchzug, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Schalten Sie niemals die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator ein, da es zur Funkenbildung kommen kann.
  • Gashahn schließen!
  • Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
  • Mitbewohner warnen, klopfen statt klingeln! Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie zügig das Haus. Wichtig: Benutzen Sie nicht die Klingel (Funkenbildung).
  • Entstörungsdienst anrufen!
    Rufen Sie von außerhalb des Hauses den Entstörungsdienst unter 03301 608-555 an.

Gasanlagen regelmäßig prüfen

Für mehr Sicherheit im eigenen Haus

Mit einer regelmäßigen Gas-Hausschau sorgen Sie als Betreiber einer Gasanlage dafür, dass diese sicher ist und intakt bleibt. Denn, ab der Haupt-Absperreinrichtung Ihres Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in Ihren Händen. Der Jahrescheck ist schnell gemacht und Sie brauchen dafür keine besonderen technischen Kenntnisse. Sollten Sie sich aber unsicher sein und Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gern. Investieren Sie 30 Minuten in Ihre Sicherheit mit unserem Gasanlagencheck!

Sie möchten Energie sparen?

Verantwortungsvoll mit Energie umzugehen, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann aktuell auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Mit geringem Aufwand lässt sich bei Heizkosten, Strom, Wasser und Wärme schon viel erreichen. Wir zeigen Ihnen wie.

Hier beantworten wir Ihre am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail. Wir antworten. Versprochen.

Diverse Fragen

An wen wende ich mich, wenn die Heizkörper in meiner an die Fernheizung angeschlossenen Wohnung nicht warm werden?
An den Vermieter. Er ist für den Zustand und den Betrieb der Heizungsanlage selbst verantwortlich.

Wem teile ich Störungen im Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserbereich mit?
Störungsmeldungen nimmt unser Entstörungsdienst unter der Störungshotline 03301 608-555 entgegen. 24 Stunden, 7 Tage die Woche.

Wer ist zuständig, wenn in meiner Wohnung Gasgeruch auftritt?
Der Entstörungsdienst der Stadtwerke Oranienburg GmbH kommt sofort, erreichen können Sie diesen unter 03301 608-555.

Mein Stromzähler ist gesperrt. Wie bekomme ich wieder Strom?
Ist Ihr Zähler wirklich gesperrt? Oder ist eventuell Ihre ganze Hausanlage außer Betrieb (auch andere Mieter haben dann keinen Strom)? Ihr Zähler ist gesperrt, wenn er von den Stadtwerken mit einem roten Hinweisaufkleber versehen wurde. Dann wird Ihnen unsere Abteilung Kundenservice weiterhelfen – persönlich, telefonisch unter 03301 608-600 oder per E-Mail.

Ihre Fragen zur Ersatzversorgung im Fall einer Insolvenz Ihres bisherigen Energielieferanten

Ja! Wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernimmt das Ihr Grundversorger. In Oranienburg und den Ortsteilen Sachsenhausen (Strom) und Lehnitz (Erdgas) sind die Stadtwerke der Grundversorger. Von uns werden Sie lückenlos mit Strom/Erdgas beliefert bzw. ersatzversorgt. Sie befinden sich daher in der Ersatzversorgung.

Wenn Ihr aktueller Energieversorger das Recht auf Netznutzung verliert, er insolvent ist oder es zu Verzögerungen bei einer Vertragsumstellung beim Versorgerwechsel kommt, springt der Grundversorger ein. In den meisten Fällen sind es Stadtwerke, die die Energieversorgung übernehmen. Es handelt sich um eine Notversorgung und dauert maximal 3 Monate lang.

Sie können 3 Monate in der Ersatzversorgung verbleiben. Haushaltskunden überführen wir nach Ablauf automatisch in den Grundversorgungstarif. Es steht ihnen frei, sich jederzeit ein alternatives Energieprodukt bei den Stadtwerken oder einem Energieversorger Ihrer Wahl zu suchen.

Sie können über die Dauer von 3 Monaten in der Ersatzversorgung verbleiben. Sollten Sie vorher ein alternatives Produkt von den Stadtwerken oder einem Energieversorger Ihrer Wahl abschließen, endet die Ersatzversorgung.

Sofern Sie keinen neuen Vertrag bei einem Energieversorger abschließen, nehmen wir Haushaltskunden automatisch in die Grundversorgung für Strom/Erdgas auf. Sie müssen dafür nichts tun. Der Wechsel erfolgt automatisch.

Es gibt keine Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung.

Eine Übersicht der Preise und der Allgemeinen Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf unserer Website im Bereich Strom und Erdgas.

Um die Einzelheiten zu Ihrem Vertrag zu klären, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice Ihres aktuellen Energieversorgers in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Bedingungen nicht kennen.

Wenn Sie einen Vertrag mit dem Energieversorger für die Zukunft geschlossen haben, dann kommen Sie ab diesem Datum in die Grundversorgung bei uns. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen. Wir beliefern Sie ohne Unterbrechung mit Strom/Erdgas.

Sie finden im Internet zahlreiche Plattformen, auf denen Sie eine Suche und Vergleich von Strom- und Erdgasanbietern starten können.

Abwasserentsorgung – so geht´s

Was ist Abwasser und wie melde ich es an? Unsere Antworten helfen Ihnen bei der Anmeldung.

Sauberes Wasser für Oranienburg

Was darf alles in den Abfluss?

Sie wollen Ihre abgelaufenen Medikamente entsorgen und wissen nicht wie? Sie sind sich nicht sicher, ob Babytücher in die Toilette geworfen werden dürfen? – Auf unserer Frage-und-Antwort-Seite zum Thema Abwasser erfahren Sie unter anderem in zwei anschaulichen Erklärfilmen, wie Sie Ihre alten Arzneimittel sauber loswerden und was auf keinen Fall in den Abfluss gehört.