Sicher und zuverlässig: unser Stromnetzbetrieb

Als Stromnetzbetreiber transportieren wir elektrische Energie im Verteilnetz und sorgen dafür, dass Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von den Stromanbietern in unserem Netzgebiet mit Energie beliefert werden können. Unser Netzgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Oranienburg und des Stadtteils Sachsenhausen ausschließlich der Gebiete der Stadtteile Lehnitz, Friedrichsthal, Germendorf, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf.

Die Energie fließt unterirdisch

Das von uns betriebene Netz ist insgesamt rund 549 Kilometer lang, davon 134 Kilometer in der Mittelspannungs- und 415 Kilometer in der Niederspannungsebene. Über dieses Netz haben wir 2020 eine Jahresarbeit von knapp 288 Millionen Kilowattstunden transportiert. Das Stromnetz besteht ausschließlich aus unterirdisch verlegten Stromkabeln, wir betreiben keine Freileitungen.

In diesem Bereich unserer Website finden Anschluss- und Transportkunden alle Verträge und Formulare, die mit dem Stromnetz der Stadtwerke Oranienburg  in Zusammenhang stehen.

Netzanschluss

Wenn eine Ihrer elektrischen Anlagen an das Stromnetz der Stadtwerke Oranienburg GmbH angeschlossen werden soll, sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Sie relevant. Diese regeln den Anschluss der elektrischen Anlage an das Netz der Stadtwerke und den weiteren Betrieb. Im Beiblatt zu den Technischen Anschlussbedingungen finden Sie unter anderem hilfreiche Angaben zu Zählerplatzausführungen. Ebenfalls relevant ist die ist die Netzanschlussverordnung (NAV) und deren Ergänzende Bestimmungen.

Netzzugang für Kunden und Lieferanten

Als Betreiber des Stromnetzes im Gebiet der Stadt Oranienburg sind wir dazu verpflichtet, allen Netznutzern – Lieferanten und Letztverbrauchern – unser Netz diskriminierungsfrei zur Durchleitung von elektrischer Energie zur Verfügung zu stellen.

Für die Kommunikation und die Abrechnungen mit den in unserem Netzgebiet tätigen Stromlieferanten nutzen wir den Elektronischen Datenaustausch. Dieser ist in einer entsprechenden Vereinbarung geregelt.

Grundversorger ist in einem Netzgebiet dasjenige Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 ist die Stadtwerke Oranienburg GmbH als Grundversorger für das Netzgebiet festgestellt worden. Für die Stadtwerke Oranienburg GmbH gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

Alles im Überblick: unsere Netznutzungsentgelte

Für den Transport des Stroms werden Netznutzungsentgelte erhoben, die Teil der Stromrechnung sind. Der Stromlieferant als Netznutzer erhebt bei seinen Kunden die Netznutzungsentgelte und leitet sie an uns als Stromnetzbetreiber weiter.

Dabei gilt für Kunden mit einem synthetischen oder Standardlastprofil (SLP) – also Abnahmestellen mit einer sogenannten Jahresarbeit von bis zu 100.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) – ein pauschaliertes Arbeitsentgelt, bestehend aus einem Grundpreis (Euro pro Jahr) und einem Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde). Das Netznutzungsentgelt variiert unter anderem je nach Gerät, in dem der Strom genutzt wird.

Bei Kunden mit einer Jahresarbeit von mehr als 100.000 kWh/a wird eine sogenannte Registrierende Leistungsmessung durchgeführt. In die Berechnung der Netzentgelte fließt hier neben Grund- und Arbeitspreis auch der Leistungspreis für die Jahreshöchstleistung mit ein.

In­di­vi­du­el­le Netzent­gel­te Strom gem. §19 Strom­NEV Hochlastzeitfenster gemäß BK4-13-739

Lastprofilverfahren

Im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg kommt das Synthetische Lastprofilverfahren zum Einsatz. Für eventuelle Anfragen zu den Standardlastlastprofilen können Sie uns gern eine E-Mail senden.

Standardlastprofile

Die Stadtwerke Oranienburg GmbH verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden standardisierte Lastprofile. Ab dem 01.07.2007 kommen folgende Lastprofiltypen zur Anwendung.

EEG-Einspeisung und vermiedene Netznutzungsentgelte

Immer mehr Verbraucher speisen den zum Beispiel in ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ins Netz ein. Daraus ergeben sich sogenannte vermiedene Netznutzungsentgelte, die über die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Vergütung) erstattet werden. Allerdings werden die vermiedenen Netzentgelte bei Anlagen mit volatiler, also schwankender Erzeugung (Wind und Photovoltaik)  schrittweise zum 31. Dezember 2019 abgeschafft. Details hierzu können Sie unserem Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netznutzungsentgelte entnehmen.

Bei Fragen zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien können Sie sich gern an uns wenden, zum Beispiel über unser Kontaktformular.

Erbringung von Ausgleichsleistungen

Die Stadtwerke Oranienburg erbringen keine Ausgleichsleistungen (Bilanzausgleich) gemäß § 23 EnWG.

Alles dokumentiert: Veröffentlichungspflichten

Der Gesetzgeber verlangt von den Netzbetreibern, diverse Dokumente zum Netzbetrieb in ihrer aktuellen Fassung wie auch in zurückliegenden Fassungen zugänglich zu machen. Dieser Pflicht kommen wir selbstverständlich nach.

Kommunikation

Vor dem Aufgraben Leitungsauskunft einholen!

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