Klären und aufklären: Das passiert mit Ihrem Abwasser

Abwasser verschwindet nicht einfach, sobald es den sichtbaren Bereich beispielweise über den Ausguss der Dusche oder die Toilettenspülung verlassen hat. Die Stadt Oranienburg sorgt mit seinem Entwässerungsbetrieb (EBO) für eine fachgerechte Beseitigung des Abwassers. Hierbei wird der EBO von den Stadtwerken Oranienburg GmbH auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages unterstützt.

Viele Bürger stellen uns immer wieder Fragen zum Abwasser und zu unseren Tätigkeiten in der Abwasserbeseitigung. Die häufigsten Fragen haben wir gesammelt und beantworten sie natürlich auch gern.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Abwasser

Was genau ist eigentlich Abwasser?

Als Abwasser bezeichnet man Schmutz- und Niederschlagswasser.

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Schmutzwasser besteht im wesentlichen Teil aus H2O, aber ist mit vielen verschiedenen Stoffen verunreinigt. Dazu gehören insbesondere Schmutzwässer aus Toilettenbenutzung, Waschmitteln, Reinigungsmitteln, Duschgel und anderen Mitteln der Körperreinigung, Wassermengen aus Back- und Kochvorgängen, Produktionsabwässer wie beispielweise Schmutzwässer aus Autowaschanlagen.

Die gesammelten Schmutzwässer werden gereinigt bzw. geklärt, bevor sie dem Wasserkreislauf zugeführt werden können. Der EBO sammelt sämtliche Schmutzwässer aus dem Oranienburger Gebiet (ausgenommen Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf) und leitet sie über das Hauptpumpwerk Pinnow zum Klärwerk Wansdorf. Die Klärwerk Wansdorf GmbH reinigt die Schmutzwässer in drei Reinigungsstufen (mechanisch, biologisch und chemisch) in ihrem eigenen Klärwerk und führt das gereinigte Wasser wieder dem Wasserkreislauf über öffentliche fließenden Gewässer zu.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Im Oranienburger Gebiet besteht grundsätzlich kein Anschlussrecht der an einer Niederschlagswasseranlage (Leitung) anliegenden Grundstücke. Die Stadt Oranienburg (EBO) ist insoweit von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht befreit. Die Grundstückseigentümer sind selbst zur Beseitigung von Niederschlagswasser verpflichtet und müssen das auf ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück versickern lassen.

In wenigen Ausnahmen kann aufgrund besonderer Umstände seitens der Stadt (EBO) ein Anschluss an eine bestehende aufnahmefähige Niederschlagswasseranlage genehmigt werden.

Die Niederschlagswässer von Grundstücken und Straßen werden in einem vom Schmutzwasser getrennten separaten Leitungssystem gesammelt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird durch geeignete Vorbehandlungsanlagen wie beispielsweise Abscheider gereinigt und in öffentliche fließende Gewässer wieder dem Wasserkreislauf zu geführt.

Was darf nicht in den Abfluss

Flüssige oder auch feste Reststoffe beispielweise einfach in die Toilette schütten – das erscheint manchen als eine sehr einfache und bequeme Art, um unliebsame Abfälle loszuwerden. Viele dieser Reststoffe können aber zu Beschädigungen und Verstopfungen führen oder auch den Reinigungsprozess im Klärwerk stören. Das führt am Ende zu einem deutlich höheren Entsorgungs- und Reinigungsaufwand, der wiederum die Abwasserkosten für alle Bürgerinnen und Bürger in die Höhe treiben kann.

  • Arzneimittel / Medikamente
    Medikamente sind nicht in den Abwässern zu entsorgen. Sie enthalten Wirkstoffe, die in Kläranlagen nicht oder nur teilweise oder mit einem enormen hohen Aufwand und entsprechenden Kosten herausgefiltert werden können.
  • Abschmink- und Erfrischungstücher, Babytücher, Windeln, Binden, Kondome und vieles mehr
    Nur Toilettenpapier aus Recyclingpapier oder Zellstoff, aber auch vom Hersteller angebotenes feuchtes Toilettenpapier dürfen ins Abwasser gelangen. Andere Tücher lassen sich nur sehr schwer oder gar nicht zersetzen und verstopfen wegen ihrer festen Konsistenz die Abwasserleitungen insbesondere auch die Pumpenanlagen.
  • Zigarettenkippen
    Zigaretten enthalten etwa 4.800 chemische Substanzen. Längst nicht alle davon können in Kläranlagen herausgefiltert werden.
  • Speisereste und Öle, Farben und Lacke
    Die Fettbestandteile in Speiseresten wie auch Öle können sich an den Innenwänden von Rohrleitungen festsetzen und sie beschädigen. Mit einem Abflusssieb in der Küchenspüle lässt sich auch leicht verhindern, dass Speisereste ins Abwasser gelangen.
  • Motor- oder Schmieröl gehört auf gar keinen Fall ins Abwasser. Ein Tropfen Öl kann bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigen. Solche Stoffe sind in einer Sammelstelle abzugeben. So verhält es sich auch mit Farben und Lacken: Auch sie sind in einer Sammelstelle abzugeben.
  • Tiereinstreu
    Auch die Streu für Katzen und anderer Haustiere gehört nicht ins Abwasser, sondern in den Restmüll oder – sofern entsprechend hierfür ausgewiesen – in den Kompost. In der Abwasserkanalisation führt die Streu zu Verklebungen und letztlich zu Verstopfungen.

Der kurze Erklärfilm vom BDEW zeigt, wohin die verschiedenen Stoffe zu entsorgen sind (Quelle: BDEW).

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Das Schadstoffmobil der AWU Abfallwirtschaftsunion Oberhavel GmbH fährt zwei Mal pro Kalenderjahr mehre Orte im Landkreis Oberhavel an und sammelt Schadstoffe ein. Es können auch individuelle Abfuhrtermine ausgemacht werden oder auch Sammelstellen angefahren werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Warum gehören Medikamente nicht ins Abwasser?

Medikamente enthalten eine Vielzahl von Wirkstoffen, die oft nicht oder nur langsam biologisch abbaubar sind und den Wasserkreislauf enorm belasten. Ein Eintrag ins Abwasser lässt sich nicht komplett vermeiden, denn über die menschlichen Ausscheidungen gelangen Wirkstoffe in die Kanalisation, die nicht vom Körper aufgenommen worden sind. Aber mit einer sachgemäßen Entsorgung nicht genutzter Medikamente lässt sich der Eintrag deutlich minimieren.

Auch der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und das Umweltbundesamt informieren in einem Video über die richtige Entsorgung von Medikamenten (Quelle: BDEW und Umweltbundesamt).

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Wie und wo kann ich einen Antrag zur Herstellung eines Netz- bzw. Hausanschlusses stellen?

Sie können das Antragsformular ausdrucken und ausfüllen und damit in das Kundencenter der Stadtwerke Oranienburg GmbH in der Klagenfurter Straße 41 in Oranienburg kommen. Ein zuständiger Sachbearbeiter des Entwässerungsbetriebes Oranienburg bespricht und regelt alles Weitere mit Ihnen.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anschluss an einen Abwasserkanal der Stadt Oranienburg?

Der Aufwand für die Herstellung einer privaten Grundstücksanschlussleitung wird entsprechend der Anschlusskostensatzung der Stadt Oranienburg nach der tatsächlichen Höhe des Aufwandes gegenüber dem Grundstückseigentümer weiterberechnet. Die Anschlusskostensatzung können sie auf unserer Webseite im Bereich Abwasser herunterladen.

Dort finden Sie auch alle weiteren für die Abwasserbeseitigung maßgeblichen Satzungen, so auch beispielweise die Gebührensatzungen.

Aktuell beträgt für das Satzungsgebiet die Schmutzwassergebühr in der leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigung 4,31 €/m³. Bei Grundstücken, für die Anschlussbeiträge erhoben wurden, beträgt die Schmutzwassergebühr 2,68 €/m³. Dies trifft ausschließlich auf Grundstücke in den Ortsteilen Germendorf und Lehnitz zu.

Was ist bei der Entwässerung eines Grundstücks zu beachten?

Die Grundstücksentwässerung hat gemäß den Satzungen der Stadt Oranienburg zu erfolgen. Die Satzungen können sich auf der Webseite der Stadt Oranienburg oder auf unserer Website im Bereich Abwasser kostenfrei herunterladen.

Bei konkreten Fragen zur Grundstücksentwässerung können Sie sich auch gern an die weiter unten genannten zuständigen Mitarbeiterinnen des Entwässerungsbetriebes Oranienburg wenden.

Meine Hausanschlussleitung scheint verstopft oder blockiert zu sein. Was kann ich tun?

Zunächst prüfen Sie im Hause, ob eine Störung vorliegt oder kontaktieren Sie ein Fachunternehmen, zum Beispiel eine Sanitärfirma oder ein Rohrreinigungsunternehmen. Die entsprechenden Unternehmen können Sie im Internet oder im Branchenbuch beispielweise in den Gelben Seiten sein.

Sollten diese Maßnahmen nicht helfen oder die Störung innerhalb der öffentlichen Abwasseranlage oder des Übergabeschachtes auf Ihrem Grundstück bestehen, dann rufen Sie bitte den Entstörungsdienst unter der Rufnummer 03301 608555 an. Der Entstörungsdienst der Stadtwerke Oranienburg GmbH ist 24 Stunden für Sie erreichbar.

Ich habe Fragen zu den Satzungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung oder zu meiner Abrechnung. An wen kann ich mich wenden?

Für jeden Ihrer Wünsche und für jedes Ihrer Anliegen im Abwasserbereich haben die Stadtwerke Oranienburg den oder die passende und kompetente Ansprechpartnerin. Ansonsten können Sie sich mit Ihrer Anfrage auch an unser Kundencenter wenden. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartner