Wir bringen Sie ins Oranienburger Netz
Sie planen den Bau eines neuen Gebäudes und benötigen dazu einen Strom-, Gas- oder Fernwärmeanschluss und den Anschluss an das Wasser- und Abwassernetz? Sie möchten ein bestehendes Gebäude mit dem vielseitigen und umweltschonenden Energieträger Erdgas oder mit komfortabler Fernwärme versorgen lassen? Egal ob Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeeinheit – Sie benötigen dafür einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Oranienburg. Und den verschaffen wir Ihnen gern.
Der sogenannte Netz- oder Hausanschluss verbindet die Versorgungsanlage Ihres Hauses mit unserem Leitungsnetz – oder genau genommen mit einer Abzweigstelle unseres Netzes. Die Herstellung des Netzanschlusses erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümer bei der Stadtwerke Oranienburg GmbH bzw. dem Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Gern stehen wir Ihnen von der Planung bis zur Inbetriebnahme beratend zur Seite.
Grundlage für die Herstellung von Abwasser-Hausanschlüssen ist die Abwassersatzung der Stadt Oranienburg in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Fragen rund um Ihren Abwasserhausanschluss wenden Sie sich bitte direkt an den Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO).
Nachfolgend erfahren Sie alles, was Sie über Ihren Anschluss an unser Netz – Ihren ORIGINALHAUSANSCHLUSS wissen müssen.
Bauherrenmappe
Finden Sie alle Informationen rund um den Hausanschluss in einem Heft.
In sechs Schritten zum ORIGINALHAUSANSCHLUSS
1. Im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg?
Prüfen Sie mithilfe der folgenden Karten, ob sich Ihr Grundstück im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg befindet.
2. Ihre Anfrage
Mit dem Antrag für einen Hausanschluss übermitteln Sie uns alle relevanten Daten zu Ihrem Grundstück und zu Ihrer Immobilie. Dazu gehören:
- Lageplan (als PDF oder JPG-Datei) im Maßstab 1:500, anhand dessen wir feststellen können, wie groß der Abstand zwischen der in der Straße liegenden Leitung und Ihrem Haus ist
- Grundriss bzw. Geschossplan (als PDF oder JPG-Datei), in dem die gewünschte Trasse der Anschlussleitung sowie der Aufstellort der Messung eingezeichnet ist.
Den Lageplan und Grundriss benötigen wir bitte als PDF oder JPG-Datei von Ihnen.
Der Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz erfolgt über den EBO (Entwässerungsbetrieb Oranienburg). Da es sich dabei um ein Genehmigungsverfahren handelt, ist ein gesonderter Antrag notwendig. Wir empfehlen einen Abstimmungstermin mit unserem Abwasser-Service zu vereinbaren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Antrag zur Herstellung von Trinkwasser- und Erdgasanschlüssen
Antrag zur Herstellung/Erweiterungen eines Fernwärmenetzanschlusses
Anmeldung zum Netzanschluss Strom (vom eingetragenen Installateur auszufüllen)
Online zum Hausanschluss
Beantragen Sie Ihren kompletten Hausaschluss einfach online über unser Hausanschluss-Portal.
Egal ob ein Anschluss für Strom, Erdgas oder Wasser – wir bringen Sie ans Netz.
3. Unser Angebot
Wir prüfen Ihre Angaben und lassen Ihnen das Angebot über die Herstellung Ihres ORIGINALHAUSANSCHLUSSES zukommen. Davon ausgenommen ist der Antrag auf Grundstücksanschluss Schmutzwasser- und Niederschlagswasser.
4. Ihr Auftrag
Sind wir uns einig und ist das Angebot unterzeichnet? Sehr schön. Das bestätigen Sie uns mit Ihrem Auftrag. Wir wiederum holen alle notwendigen Genehmigungen ein und beauftragen das Rohrleitungsbauunternehmen, das den Anschluss bei Ihnen baut.
5. Bauausführung
Das von uns beauftragte Bauunternehmen klärt alle Details und die Termine mit Ihnen ab. Unsere technischen Dienstleister haben langjährige Erfahrung. Der Bau des Anschlusses erfolgt schnell und reibungslos.
6. Inbetriebnahme
Ihr Installateur beantragt bei uns die Inbetriebnahme Ihrer Versorgunganlage. Sobald die erteilt ist, werden wir aktiv: Wir montieren die beantragten Messeinrichtungen, und schon fließen Erdgas oder Fernwärme, Strom und Trinkwasser über die entsprechenden Leitungen in Ihr Gebäude.
Vor dem Aufgraben Leitungsauskunft einholen!
Bevor Sie Erdarbeiten, Aufgrabungen, Tief- oder Hochbauarbeiten auf öffentlichen oder privaten Grundstücken durchführen, müssen Sie im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht Leitungsauskünfte einholen. Denn wer bei Bauarbeiten Leitungen beschädigt, ohne vorher eine Leitungsauskunft eingeholt zu haben, haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
Gut geplant ist halb verlegt
Denken Sie schon bei der Projektierung und Planung Ihres Hauses an die Positionierung Ihrer künftigen Anschlüsse sowie an die Einrichtung eines Hausanschlussraumes.
Die Hauseinführung: ESH? MSH? Keller oder nicht?
Für jeden Haustyp – unterkellert oder mit Bodenplatte – gibt es verschiedene Hauseinführungen. Diese werden unterschieden in Einzel-Hauseinführungen (ESH) und Mehrsparten-Hauseinführungen (MSH).
Einzeleinführungen dienen nur der Einführung einer einzelnen Sparte, zum Beispiel für Strom oder Gas. Mehrsparten-Hauseinführungen vereinen alle Versorgungssparten, also Strom, Gas oder Fernwärme, Wasser und zusätzlich Telekommunikation. Sie benötigen nur wenig Platz. Achten Sie zusätzlich in Ihrem Bauvertrag auf den Hinweis zur Bereitstellung der Hauseinführung. Hier kann festgelegt sein, dass Sie als Bauherr die Hauseinführung bereitstellen müssen. Lesen Sie dazu die Information des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK).
Wichtig zu wissen
Arbeiten an der Hausinstallation dürfen nur durch eingetragene Installationsunternehmen durchgeführt werden. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen unterstützen Sie auch bei der Anmeldung und Inbetriebnahme der Hausanschlüsse an unsere Versorgungsnetze.
Eine Übersicht der in Oranienburg aktiven und zugelassenen Installationsunternehmen (Installateurliste) finden Sie auf den Internetseiten benachbarter Netzbetreiber für Strom und Gas.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Arbeiten an unseren Versorgungsnetzen nur durch die Stadtwerke Oranienburg oder durch von uns beauftragte Fachunternehmen durchgeführt werden dürfen.
Errichtung von Gasregeldruck- und Messanlagen
Sie benötigen für Ihr Business in Oranienburg eine zuverlässige und sichere Erdgasversorgung? Wir erstellen Ihnen einen Erdgas-Hausanschluss und auf Wunsch planen und errichten wir eine Gasdruckregel- und Messanlage. Sie regelt den für Ihre Geräte notwendigen Druck und gewährleistet eine sichere Erdgasversorgung bei einer Anschlussleistung von über 500 KW oder einer Jahresarbeit von mehr als 1,5 Millionen KWh/a.
Für den Neubau: Wir liefern Ihnen Strom und Wasser auch in der Bauphase
Sie oder Ihr Installationsunternehmen benötigen bereits in der Bauphase Wasser und Strom? Kein Problem. Gern stellen wir Ihnen innerhalb unserer Netzgebiete einen vorübergehenden Strom- und/oder Wasseranschluss zur Verfügung. Bitte denken Sie frühzeitig daran Ihren Bedarf an Baustrom bzw. -wasser bei uns anzumelden. Bitte füllen Sie vor dem Verleih eines Standrohres unsere Anfrage zum Verleih eines Standrohres aus. Unser Netzbereich Wasser prüft die Möglichkeiten der Vergabe eines Standrohres für Ihren Standort.
Wir beraten Sie sehr gern zu den Möglichkeiten der Bereitstellung. Die Preise für Bauwasser und Baustrom finden Sie in unserem Download.
Auch wenn es um Feste und Veranstaltungen geht, beraten wir Sie gerne zu vorübergehenden Strom- und/oder Wasseranschlüssen.
Standrohre für Neubauvorhaben werden erst mit einem bestehendem Bauwasseranschluss ausgegeben. Diesen beantragen Sie zusammen mit Ihrem Trinkwasserhausanschluss.
Für Poolbefüllungen stellen wir keine Standrohre zur Verfügung, sofern das betreffende Grundstück über einen Trinkwasserhausanschluss verfügt.
Bitte beachten Sie auch unsere neuen Preise gültig ab dem 04.06.2019 für die Ausleihe von Standrohren.
Preise für Ihren Hausanschluss
Preise für den Strom-Hausanschluss der Stadtwerke Oranienburg GmbH
(gültig ab 01.04.2022)
* Die Zähleranschlusssäule ist nicht im Hausanschlusspreis enthalten.
Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse für Wohnzwecke
1 Bei der Auflösung eines nicht leistungsfähigen Netzanschlusses in mehrere Anschlüsse werden dem Anschlussnehmer je Netzanschluss die Kosten der Errichtung eines Kabel-Netzanschlusses berechnet.Verbindung von der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes bis zu den Hausanschlusssicherungen.
2 Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zur Zeit 19 %) enthalten.
Für den durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil auf dem Anschlussnehmergrundstück gewähren die Stadtwerke Oranienburg einen Rabatt, angerechnet auf den Anschlusspreis. Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der Stadtwerke Oranienburg GmbH im Voraus abzustimmen.
Der Netzanschluss von nicht ständig bewohnten Objekten erfolgt mittels Zähleranschlusssäule, welche an der Grundstücksgrenze zu errichten ist.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der NAV sowie deren Ergänzenden Bestimmungen, der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Satzungen der Stadt Oranienburg in den jeweils gültigen Fassungen.
Preise für den Erdgas-Hausanschluss der Stadtwerke Oranienburg GmbH
(gültig ab 01.04.2021)
Für den durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil auf dem Anschlussnehmergrundstück gewähren die Stadtwerke Oranienburg einen Rabatt, angerechnet auf den Anschlusspreis. Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der Stadtwerke Oranienburg GmbH im Voraus abzustimmen.
Bei Anschlüssen von Wohngebäuden mit zentralen Wärmeversorgungsanlagen wird je angefangene 15 kW Nennwärmeleistung eine Wohneinheit angesetzt.
Preise für den Fernwärme-Hausanschluss der Stadtwerke Oranienburg GmbH
Hausanschlusskosten für die Fernwärmeversorgung werden für jeden Einzelfall geprüft und gesondert kalkuliert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner.
Preise für den Trinkwasser-Hausanschluss der Stadtwerke Oranienburg GmbH
(gültig ab 01.04.2022)
* Der Zählerschacht ist nicht im Hausanschlusspreis enthalten.
Preise für die Herstellung des Abwasser-Hausanschlusses des Entwässerungsbetriebes Oranienburg (EBO)
Grundlage für die Herstellung von Abwasser-Hausanschlüssen ist die Abwassersatzung der Stadt Oranienburg in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Laut §7 besteht im Stadtgebiet ein Anschluss und Benutzungszwang für bebaute Grundstücke. Die Herstellung des Grundstücksanschlusses von der Grundstücksgrenze bis einschließlich der Revisionseinrichtung obliegt der Stadt Oranienburg. Die Lage, Führung und lichte Weite der Anschlussleitung, sowie Lage der Revisionseinrichtung wird ebenfalls durch die Stadt Oranienburg bestimmt. Begründete Wünsche des Anschlussberechtigten werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
Für den Aufwand und die Kosten der Herstellung der Grundstücksleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Revisionsschacht bzw. einer Hebeanlage oder sonstigen ersten Revisionsmöglichkeit, erhebt die Stadt Oranienburg einen Kostenersatz. Ein Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben.
Weitere Informationen zu den Gebühren und Satzungen finden Sie hier.
Bei Fragen rund um Ihren Abwasserhausanschluss wenden Sie sich bitte direkt an den Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO).
Dokumente zum Download
Bauherrenmappe – Ihr Weg zum Hausanschluss
Netzanschlussbedingungen Strom (Niederspannungsanschlussverordnung)
Netzanschlussbedingungen Gas (Niederdrucksanschlussverordnung)
Netzanschlussbedingungen Wasser
Preisblatt Bauwasser und Baustrom
Preisblatt Hausanschlusskosten
Hinweisblatt Netzanschluss (Montagehinweise)
Informationsblatt zur Hausanschlussnische
Anfrage Verleih Standrohr mit Wasserzähler
Nutzungsbedingungen Standrohr mit Wasserzähler
Merkblatt zum Hausanschluss des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Zustimmungserklärung des Eigentümers zum Netzanschlussvertrag
BDEW Anmeldung zum Netzanschluss (Energiebezugsanmeldung-EBA)
Technische Mindestanforderungen Strom
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Oranienburg zu NAV
Technische Anschlussbedingungen
Beiblatt Technische Anschlussbedingungen
BDEW Inbetriebsetzungsanzeige Strom (zum Ausfüllen Dokument downloaden)
Ausfüllhinweise zur Anmeldung Netzanschluss und IBA
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Zählerplatzausführungen für Wärmepumpen MIT Sperrzeiten
Zählerplatzausführungen für Wärmepumpen OHNE Sperrzeiten
Verzeichnis zugelassener Installationsunternehmen im Bereich Strom
Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage (zum Ausfüllen Dokument downloaden)
Merkblatt Gasinstallationen für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
Einsatzbereiche integrierter Gasströmungssicherungen Typ M
Anlage Technische Anschlussbedingungen Gas zum Hausanschlussraum / Auswahl GS
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Gas
Ergänzende Bedingungen Niederdrucksanschlussverordnung (NADV)
Verzeichnis zugelassener Installationsunternehmen im Bereich Gas
Alle Dokumente zum Thema Abwasser finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner rund um den ORIGINALHAUSANSCHLUSS
Kundenberatung Hausanschlusswesen
Team Hausanschluss
Telefon: 03301 608-605Abwasser-Hausanschluss
Grundstücksanschluss / Einleitgenehmigung
Antje Mauer
Telefon: 03301 608-562Grundstücksanschluss / Einleitgenehmigung