Grüner Strom ohne Mehrkosten. Und ohne Wenn und Aber.
Ganz egal ob flexible Grundversorgung mit kurzer Laufzeit oder Preisstabilität mit Festpreisgarantie – fair, günstig und umweltschonend sind alle unsere Stromangebote. Wir liefern Ihnen Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gewonnen wurde – und das garantiert ohne Mehrkosten. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen, welches unserer ORIGINALE am besten zu Ihnen passt.
Unser Strom ist Ökostrom. Das bestätigte uns auch die TÜV NORD CERT GmbH im Qualitätszertifikat „Ökostrom“.
ORIGINALSTROMPLUS: Planungssicherheit mit Festpreisgarantie
Ihr Jahresstromverbrauch liegt unter 30.000 kWh und Sie haben gern Sicherheit in Ihrer Preisplanung? Dann ist unser Angebot ORIGINALSTROMPLUS genau das Richtige für Sie.
Es bietet Ihnen eine feste Vertragslaufzeit.
Dieses Angebot bieten wir unseren Kunden in Oranienburg.
Bestellen Sie ORIGINALSTROMPLUS direkt über unseren Tarifrechner.
ORIGINALSTROMPLUS bietet Ihnen:
- Sichere und zuverlässige Belieferung mit Ökostrom
- Einen günstigen Preis
- 100 % Ökostrom
- Festpreisgarantie auf alle Preiskomponenten bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres5
- Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres
- Vertragsverlängerung auf unbestimme Zeit
- Kündigungsfrist 1 Monat
- Persönliche Beratung vor Ort
Holen Sie sich Ihren ORIGINALSTROMPLUS im Versorgungsgebiet der Kernstadt.
Holen Sie sich Ihren ORIGINALSTROMPLUS im Versorgungsgebiet der Ortsteile.
Stabil, zuverlässig, aus gutem Grund: unsere Grundversorgung mit ORIGINALSTROM
Die Stromversorgung privater Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg ist durch die Grund- und Ersatzversorgung mit ORIGINALSTROM immer gesichert – das ist sogar gesetzlich geregelt.
Wir nehmen unseren Versorgungsauftrag als kommunales Unternehmen sehr ernst.
Unsere Grundversorgung bietet Ihnen:
- Sichere und zuverlässige Belieferung mit Ökostrom
- Einen günstigen Preis
- 100 % Ökostrom
- Automatische Stromlieferung ohne Vertragsabschluss
- Mindestvertragslaufzeit von nur 14 Tagen
- Hohe Flexibilität – nur zwei Wochen Kündigungsfrist
- Persönliche Beratung vor Ort
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG
Für das Jahr 2025 konnten wir unsere Strombeschaffungs-kosten deutlich reduzieren. Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie profitieren Sie von stabilen und wettbewerbsfähigen Preisen.
Im nächsten Jahr steigen die gesetzlichen Abgaben und Umlagen spürbar an. Trotz der höheren gesetzlichen Abgaben können wir Ihren Arbeitspreis zum Jahresbeginn 2025 erneut senken.
Aufgrund der sich verändernden Kostenbestandteile und der oben genannten Gründe passen wir auf Grundlage von § 5 Absatz 2 und § 5a StromGVV Ihren Arbeitspreis ab dem 1. Januar 2025 an.
Wir versorgen Sie mit ORIGINALSTROM.
Jederzeit und zuverlässig.
Ab dem 01.01.2024 passen wir die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG an. Die jeweilig gültigen Ersatzversorgungskonditionen bis zum Zeitpunkt der Anpassung finden Sie hier.
1 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.
2 Es handelt sich hierbei um Bruttopreise inklusive aller unter Fußnote 1 aufgeführten Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
3 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.
4 Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.
5 Die Festpreisgarantie beinhaltete alle Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, inklusive der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise wegen Änderungen der Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der AGB Strom sowie Änderungen der Preise aufgrund
der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB Strom.
Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhobenen Belastungen können Sie auf folgender Informationsplattform einsehen: www.netztransparenz.de
Die Stadtwerke – als Grundversorger – kommen gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ihrer Pflicht nach, in Zahlungsverzug geratenen Kundinnen und Kunden eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sie erhalten diese spätestens mit der schriftlichen Ankündigung zur Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV.
Wir veröffentlichen gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung unter „Dokumente zum Download“.
Sie möchten Energie sparen?
Verantwortungsvoll mit Energie umzugehen, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann aktuell auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Mit geringem Aufwand lässt sich bei Heizkosten, Strom, Wasser und Wärme schon viel erreichen. Wir zeigen Ihnen wie.
Stromkennzeichnung: Unser Strommix
Die Stromkennzeichnung soll die Herkunft des Stroms verdeutlichen. Gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liefern wir als Stromlieferant die anteilmäßige Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird. Zusätzlich zum Anteil der eingesetzten Energieträger, auch Strommix genannt, informieren wir pflichtgemäß über die dabei entstandenen CO2-Emissionen und nuklearen Abfällen. Hier finden Sie unsere Stromkennzeichnung für das Belieferungsjahr 2023.
Unser Versorgungsgebiet für Strom in Oranienburg:
Dokumente zum Download
Anmeldung bei den Stadtwerken Oranienburg
Antrag ORIGINALSTROMPLUS – Kernstadt
Antrag ORIGINALSTROMPLUS – Ortsteile
Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2024
Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2023
Abmeldung bei den Stadtwerken Oranienburg
Ersatzversorgung
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.05.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 30.04.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.03.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 30.11.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.10.2022
Unser Vorteilsangebot bei gleichzeitiger Buchung eines Strom-und Erdgastarifs.
ORIGINALKOMBINIERT
Kombiangebot Gas & Strom
Clever kombinieren lohnt sich. Buchen Sie ORIGINALGAS und ORIGINALSTROM im Kombipaket und erhalten Sie jährlich 25 EUR auf Ihre Rechnung gutgeschrieben.