Stromanschluss:
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage/Solaranlage an das Oranienburger Stromnetz anschließen oder möchten ein Balkonkraftwerk installieren? Wir sagen Ihnen wie und verschaffen Ihnen den Netzzugang.
Ihr Weg zum Anschluss
1. Im Netz der Stadtwerke Oranienburg?
Prüfen Sie mithilfe der folgenden Karten, ob sich Ihr Grundstück im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg befindet.
2. Voranfrage
Damit wir Ihre geplante Anlage bei uns aufnehmen können, benötigen wir von Ihrem PV-Anlagen-Installateur folgende Angaben:
Betreiber:in der Anlage mit Anschrift, Anlagenanschrift, voraussichtliche Leistung in kWp und kW, Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage.
Diese Angaben übersenden Sie bzw. Ihr Installateur des Vertrauen an photovoltaik[@]stadtwerke-oranienburg.de
3. Anmeldung zum Netzanschluss
Für die Anmeldung zum Netzanschluss benötigen wir folgende Unterlagen:
– Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage
– Unbedenklichkeitsbescheinigung
– E1, E2, E8 Bogen (Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage)
– Schutz- und Regelungskonzept
– Übersichtsschaltplan (Einstrichschemata) mit Hauptverteilung
– Konformitätserklärung einschließlich Prüfberichte zu den elektrischen Eigenschaften aller Erzeugungseinheiten (Beachtung der Entscheidungshilfen des VDE und Schritte der Zertifizierung
– Lageplan (falls noch nicht mit Voranfrage eingereicht)
– Nachweis der technischen Vorgaben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EEG 2012
Diese können Sie bequem per Mail an photovoltaik[@]stadtwerke-oranienburg.de einreichen.
Alles da? Dann erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung von uns und der Bau kann starten.
4. Errichtung der Anlage
Sie lassen von Ihrem PV-Anlagen-Installateur die Anlage errichten. Sobald sie fertiggestellt ist, teilen Sie uns das mit der Inbetriebsetzungsanzeige (Bogen E.8) bitte mit.
5. Zählereinbau
Wir bauen den Zähler ein, sobald uns die Information zur Inbetriebsetzung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Einspeisezähler, die nicht von einem dritten Messstellenbetreiber betrieben werden, einbauen dürfen. Bitte geben Sie auf dem Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen an, wer für die PV-Anlage den Messstellenbetrieb übernimmt bzw. übernehmen soll. Es besteht die Möglichkeit, die Stadtwerke Oranienburg mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen.
6. Abnahme
Zu guter Letzt: Unser Zählermonteur vereinbart einen Termin zur Abnahme der PV-Anlage mit Ihnen. Am Tag der Abnahme übergeben Sie ihm das Inbetriebsetzungsprotokoll für eine Eigenerzeugungsanlage (Bogen E.8). Fertig.
7. Abrechnungsvereinbarung
Nachdem Ihre Anlage erfolgreich durch uns in Betrieb genommen wurde, übersenden wir Ihnen die Abrechnungsvereinbarung. Diese benötigen wir unterzeichnet und mit einer Kopie der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur.
Dokumente zum Download
Erklärvideo:
Registrierung einer Anlage im Marktstammdatenregister
Quelle: Bundesnetzagentur
Erklärvideo:
Registrierung als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister
Quelle: Bundesnetzagentur
Häufige Fragen
Nachdem wir eine technische Prüfung und auch eine Kostenbewertung des günstigsten Einbindepunktes durchgeführt haben, teilen wir Ihnen den Netzanschlusspunkt mit. Dabei kann es sich um Ihre Wunschangabe handeln oder aber auch um einen aus unserer Sicht günstigen Anschlusspunkt.
Wir prüfen ihre gewünschten Einspeisedaten und gleichen diese mit der durch uns veranlassten Kurzschlussstromberechnung ab. Wir teilen Ihnen im Nachgang die maximale Leistung mit.
Generell gelten die Normenwerke der E.DIS und des VDE, hier insbesondere die VDE-AR-N 4110:2018-11 (Anschluss an das Mittelspannungsnetz) bzw. bei Anschlüssen an das Niederspannungsnetz die VDE-AR-N 4105:2018-11. Sie finden die entsprechenden Angaben in der Anwendungshilfe des VDE FNN.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service-Team: photovoltaik[@]stadtwerke-oranienburg.de
Sie erhalten ein entsprechendes Angebot.
Die Erfordernisse sind detailliert in den einzelnen Normenwerken der VDE und auch in den Anwendungshilfen des VDE FNN aufgelistet.
Hier insbesondere Bild 1 der Phasen der Zertifizierung gem. VDE-AR-N 4110:2018-11 auf Seite 3.
Ein Konformitätsnachweis oder auch Unbedenklichkeitserklärung genannt, ist ein Nachweis bzw. Dokument. Dieses bestätigt Ihnen die Einhaltung der Technischen Regelwerke vom VDE. Entweder erhalten Sie diesen vom Hersteller Ihrer PV-Anlage oder vom TüV. Die Erklärung muss für die gesamte Anlage vorliegen ( Wechselrichter, Speicher, Module,…)
Die Maßeinheit Kilowatt (kW) ist die übliche Einheit für Leistung bei PV-Anlagen. Das kleine p steht für das englische Wort peak (peak = Spitze) und bedeutet Spitzenleistung unter genormten Testbedingungen. Dadurch kann die maximale Leistung von verschiedenen Modultypen verglichen werden.
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie für das Inbetriebnahmejahr sowie die darauf folgenden 20 Jahre eine Vergütung für den von Ihnen erzeugten Strom erhalten. Änderungen sind möglich, wenn sich an den gesetzlichen Grundlagen etwas ändert.
DAs Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist eine Onlinedatenbank der Bundesnetzagentur. Sie ist seit 31.01.2019 in Betrieb und beinhaltet ein Portal zur Registrierung von Energieerzeugungsanlagen. Als zentrales Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt löste es das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Das MaStR vereint alle Stammdaten des Strom- und Gasmarkts in einem Register, um die Kommunikation zwischen den Akteuren im Strom- und Gasmarkt zu erleichtern.
Grundsätzlich muss jede PV-Anlage angemeldet bzw. beantragt werden. Einzig eine Inselanlage muss nicht angemeldet werden, da diese nicht im öffentlichen Netz angeschlossen ist. Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 03301-608 605 oder per E-Mail unter photovoltaik[@]stadtwerke-oranienburg.de
Sie möchten ein Balkonkraftwerk anschließen?
Dank des neuen „Solarpaket 1“ können Sie auf Ihrem Balkon ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 VA installieren und Ihren eigenen Strom erzeugen! Dazu genügt die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage registrieren müssen, da sonst die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen darf.
Die Registrierung können Sie in wenigen Schritten über den Online-Assistenten der Bundesnetzagentur vornehmen. Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt im Anschluss automatisch. Wir als Ihr Netzbetreiber prüfen nach der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister, ob ein Zählerwechsel bei Ihnen technisch notwendig ist.
Zu guter Letzt: Denken Sie bitte noch daran, Rücksprache mit Vermieter:in/Hauseigentümer:in über die geplante Installation zu halten. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Stromleitungen auf die Dauerbelastung durch das Balkonkraftwerk durch eine Elektrofachkraft ihres Vertrauens prüfen zu lassen. Nutzen Sie außerdem eine Spezialsteckdose, die für eine konstante Belastung ausgelegt ist.