Die neuen Stromzähler kommen:

Fragen und Antworten zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

1. Allgemeine Fragen

Warum werden neue digitale Zähler eingebaut?

Das ist vom Gesetzgeber beschlossen worden: Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreiben den Einbau von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen vor. Die Einführung intelligenter Zähler dient der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende.

Wie unterstützen intelligente Zähler die Energiewende?

Dies geschieht auf drei verschiedene Arten:

  1. Einerseits ermöglichen die neuen Zähler dem Verbraucher, den Stromverbrauch in seinem Haushalt oder Unternehmen besser beurteilen zu können und durch ein bewussteres Verhalten Kosten und CO2-Emissionen zu reduzieren.
  2. Andererseits ermöglichen intelligente Messsysteme, den Stromverbrauch besser mit der Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Einklang zu bringen. Dadurch sollen die Stromnetze entlastet werden, denn ein solcher Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch bedeutet, dass die Netzbetreiber weniger häufig mit sogenannter Regelenergie für den Ausgleich sorgen müssen. Dadurch reduzieren sich Aufwand und Kosten und auch die CO2-Emissionen, die eventuell bei der Erzeugung dieser Regelenergie anfallen.
  3. Langfristig soll es außerdem eine neue Tariflandschaft geben, die auch flexible Stromtarife enthält, bei denen zum Beispiel der Strom zu bestimmten Zeiten günstiger ist, weil aufgrund der Wetterbedingungen viel Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zur Verfügung steht. Umgekehrt erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den Strom, den sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, wenn das Stromangebot ansonsten knapp ist. Solche Tarifmodelle funktionieren nur dann, wenn das Messsystem im Haushalt oder Unternehmen und die Steuerung des Stromnetzes permanent miteinander kommunizieren. Intelligente Messsysteme bilden also die Basis für neue Tarifmodelle. Wann solche flexiblen Tarifmodelle angeboten werden, lässt sich heute noch nicht definitiv sagen.

Welche neuen Zähler werden eingebaut?

Das hängt vor allem vom durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre im jeweiligen Haushalt bzw. Unternehmen ab.

Wer baut die neuen Zähler ein?

Zuständig für den Einbau und den Betrieb der jeweiligen Messstelle ist im Regelfall der Betreiber des örtlichen Stromnetzes – in Ihrem Fall sind das die Stadtwerke Oranienburg als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wir veranlassen den Austausch des Stromzählers. Der Austausch selbst wird in der Regel durch ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Dieses Unternehmen nennt Ihnen auch den Termin für den Austausch und stimmt alles Weitere mit Ihnen ab.

Was ist mit Gas-, Wärme- und Wasserzählern?

Der Austausch beschränkt sich zunächst ausschließlich auf die Stromzähler. Der Austausch der übrigen Zähler gegen moderne digitale Messinstrumente befindet sich noch in der Planungs- und Entscheidungsphase. Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald sich auch hier etwas tut. Damit ist jedoch nicht vor dem Jahr 2020 zu rechnen.

Fallen Kosten für den Einbau und den Betrieb der digitalen Zähler an?

Der Einbau ist für Sie als Verbraucher kostenlos. Für den Betrieb fällt ein jährlicher Betrag an, für den vom Gesetzgeber abhängig von Art und Größe der Messeinrichtung Preisobergrenzen festgesetzt wurden. Wer zum Beispiel weniger als 6.000 KWh im Jahr verbraucht, zahlt für die moderne Messeinrichtung einen jährlichen Betriebspreis von maximal 20 Euro brutto. Alles Weitere dazu erfahren Sie unter Punkt 4.

2. Rechtliche Grundlagen

Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?

Das MsbG ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Erneuerbare Energien besser in das Stromversorgungssystem zu integrieren. Im MsbG sind die Rollen der verschiedenen Akteure beim Messen von Energieverbräuchen definiert. Auch die Stadtwerke Oranienburg sind laut MsbG dazu verpflichtet, alle Messstellen in ihrem Netzbereich entweder mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen auszustatten.

Welches Ziel verfolgt das MsbG?

Verbräuche sollen in Zukunft transparenter dargestellt werden können. Das ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und für die Erneuerbaren Energien. Langfristig sollen sich die örtlichen Stromnetze zu sogenannten Smart Grids entwickeln, also zu intelligenten steuerbaren Energienetzen. Das bedeutet: Die Stromerzeuger wie auch die Stromverbraucher sind in ein gemeinsames Netzwerk eingebunden, in dem über einen permanenten Austausch von Daten der Strom intelligent und effizient transportiert und verteilt werden kann.

So können Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden, indem zum Beispiel ein Stromspeicher in einem Haushalt dann „gefüttert“ wird, wenn besonders viel Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zur Verfügung steht. Smart Grids sind bereits erfolgreich getestet worden, bis zu ihrer flächendeckenden Einführung werden aber noch einige Jahre vergehen. Ohne einen Datenaustausch kann ein solches Smart Grid aber nicht optimal funktionieren.

Kann der Einbau der neuen digitalen Zähler verweigert werden?

Nein. Die Messstellenbetreiber sind nach dem MsbG dazu verpflichtet, moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme zu installieren.

Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer sind nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.

Was bedeutet „grundzuständiger Messstellenbetreiber“?

In der Regel sind der Betreiber des örtlichen Stromnetzes – in diesem Fall also die Stadtwerke Oranienburg – und der grundzuständige Messstellenbetreiber identisch, es sei denn, der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber hat sich explizit für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden. Der Stromzähler in Ihrem Haushalt oder Unternehmen wird von uns betrieben, das heißt, wir sind unter anderem für die Installation, die Wartung und für das Ablesen des Stromzählers zuständig.

Wie sehen die Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit aus?

Ausführliche Antworten auf diese Frage finden Sie unter Punkt 5.

3. Technische Fragen zu den Zählern und zum Einbau

Wie unterscheiden sich die neuen Stromzähler vom klassischen Ferraris-Zähler?

Bei modernen Messeinrichtungen unterscheiden sich die Geräte vor allem hinsichtlich ihrer äußeren Form von den bisher genutzten mechanischen Ferraris-Zählern mit Rollen-Zählwerk: Der gemessene Stromverbrauch wird in einem digitalen Display angezeigt. Außerdem sind die Geräte kleiner und nicht mehr schwarz, sondern haben auch andere Farben.

Intelligente Messsysteme sind zusätzlich mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway kombiniert, Dieses Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung und bildet eine Schnittstelle zum Stromnetz und zum Messstellenbetreiber, den Stadtwerken Oranienburg.

Ändert sich etwas an der Ablesung des Stromzählers?

Bei modernen Messeinrichtungen nicht. Sie werden abgelesen wie bisher auch, den Zählerstand können Verbraucher wie gewohnt zum Beispiel auf unserem Onlineportal angeben.

Welche besonderen Funktionen hat die moderne Messeinrichtung?

Abgesehen von der reinen Verbrauchserfassung kann die moderne Messeinrichtung den Verbrauch der Vergangenheit in verschieden große Zeitabschnitte aufschlüsseln: ein Tag, sieben Tage, 30 Tage oder 365 Tage. So können Sie zum Beispiel Ihren Stromverbrauch in diesen Intervallen mit dem von vor einem Jahr vergleichen und Rückschlüsse auf Ihr Verbrauchsverhalten ziehen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Gerät mit einer PIN ausgestattet, ohne die diese erweiterten Funktionen nicht genutzt werden können. Die PIN für diese erweiterten Funktionen übergeben wir Ihnen gern persönlich in unserem Kundencenter in der Klagenfurter Straße 41 – bitte bringen Sie dafür eine entsprechende Legitimierung mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis.

Welche Funktionen hat das intelligente Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (siehe oben) und einem Smart Meter Gateway. Dieses Smart Mater Gateway ist eine Kommunikationseinheit zur Datenübertragung. Von hier aus werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen. Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch strenge Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geregelt. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 5.

Derzeit (Stand: 31. Januar 2020) sind vom BSI drei zertifizierte Messsysteme für die Umrüstung zugelassen. Damit sind die Voraussetzungen des § 24. Abs. 1 des MSBG für den Rollout der intelligenten Messsysteme gegeben und muss umgesetzt werden.

Wie läuft der Einbau ab?

Für den Einbau vorgesehene Kunden werden mindestens drei Monate vor dem geplanten Termin über den geplanten Zählerwechsel informiert. Eines unserer Partnerunternehmen meldet sich im Namen der Stadtwerke Oranienburg mit einem Terminvorschlag bei Ihnen. Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, vereinbaren Sie einfach einen Alternativtermin. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich tatsächlich um eines unserer Partnerunternehmen handelt, können Sie sich gern bei uns rückversichern.

Der Wechsel wird in der Regel ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Für die Dauer der Arbeiten ist eine etwa 15-minütige Unterbrechung der Energieversorgung notwendig. Während dieser Zeit sollten empfindliche mit Strom betriebene Geräte im Haushalt vom Netz genommen werden, um eventuelle Beschädigungen zu vermeiden. Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Sie als Kunden so gering wie möglich zu halten.

4. Fragen zu den Kosten

Was kostet der Einbau der neuen digitalen Zähler?

Der Einbau der neuen Zähler ist für Sie als Wohnungseigentümer oder Unternehmer kostenlos. Dies gilt sowohl für moderne Messeinrichtungen als auch für intelligente Messsysteme.

Was kostet der Betrieb der neuen digitalen Zähler?

Für den Betrieb der neuen Stromzähler fallen jährliche Kosten an, die von der Art des Zählers und vom jährlichen Stromverbrauch abhängen.

Für die moderne Messeinrichtung fallen jährliche Kosten von 20 Euro (brutto) an. Diesen Preis hat der Gesetzgeber durch eine Obergrenze im MsbG festgesetzt.

Bei intelligenten Messsystemen sind die jährlichen Kosten abhängig vom Jahresverbrauch bzw. von der installierten Leistung der Anlage. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden betragen die Kosten zum Beispiel 100 Euro brutto pro Jahr. Bei Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von 7 bis 15 Kilowatt werden ebenfalls 100 Euro brutto pro Jahr veranschlagt.

Die Kosten für andere Verbrauchs- bzw. Leistungsklassen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt Digitale Messtechnik der Stadtwerke Oranienburg. Die dort genannten Kosten sind bis einschließlich 2020 konstant.

5. Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

Muss ich als Verbraucher um die Sicherheit meiner Daten fürchten?

Nein. Wenn in Ihrem Haushalt oder Betrieb eine moderne Messeinrichtung eingebaut wird, so handelt es sich dabei um ein System, das in der Basisversion keinerlei Daten nach außen kommunizieren kann.

Bei intelligenten Messsystemen ist gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ein sogenanntes Schutzprofil vorgeschrieben. Dieses Profil wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und dient der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Intelligente Messsysteme sind nach diesem Schutzprofil zertifiziert, erkennbar an dem entsprechenden Siegelaufdruck auf den Geräten. Die Stadtwerke Oranienburg werden nur uneingeschränkt zertifizierte Geräte einbauen lassen.

Die Dokumente zum Schutzprofil hat das BSI auf seiner Homepage veröffentlicht: www.bsi.bund.de

Habe ich als Verbraucher Einfluss darauf, welche Daten von meinem intelligenten Messsystem übermittelt werden?

Ja. Dies ist in Teil 3 des MsbG geregelt. Hier ist festgelegt, wer welche Daten erhalten und wie damit umgegangen werden darf. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden Daten vom Messstellenbetreiber ausschließlich zu Zwecken der Abrechnung übermittelt, das heißt: Einmal im Monat sendet das intelligente Messsystem den aktuellen Zählerstand an den Stromnetzbetreiber, der diese wiederum an den Stromlieferanten weiterleitet. Dadurch entfallen die bisher üblichen Ablesetermine. Allen Datenübermittlungen, die darüber hinausgehen, muss der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben.

Kann der Stromnetzbetreiber oder der Stromlieferant von außen auf die Hauselektrik zugreifen und zum Beispiel Geräte oder die gesamte Versorgung abschalten?

Nein bzw. nur beim Einsatz von intelligenten Messsystemen und auch dann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sofern Sie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über 7 kW betreiben, könnte der Netzbetreiber Ihre Anlage beispielsweise bei einem Überangebot an Strom abregeln, um das Stromnetz zu entlasten. Auch dies geschieht aber erst dann, wenn Sie dieser Eingriffsmöglichkeit ausdrücklich vorher zugestimmt haben.

Moderne Messeinrichtungen, die in fast allen Haushalten mit einem allgemein üblichen Stromverbrauch eingesetzt werden, verfügen in der Regel über keinerlei Möglichkeit, mit externen Stellen zu kommunizieren oder in Verbindung zu treten. Insofern ist auch ein Zugriff von außen ausgeschlossen.

Sollte ein Abschalten der Stromversorgung nötig sein, so geschieht dies wie bisher auch ausschließlich persönlich vor Ort durch einen Mitarbeiter.

Wie wird die Datensicherheit auch in Zukunft sichergestellt?

Das BSI prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern zu allen sicherheitsrelevanten Fragen und entwickelt das Schutzprofil für intelligente Messsysteme auf Basis dieser Informationen weiter. Intelligente Messsysteme, die bereits in Betrieb sind, werden – ähnlich wie bei einem Softwareupdate auf einem Rechner oder Mobiltelefon – fortlaufend aktualisiert.