Grüner Strom für Oranienburg: günstig und klimaschonend.
Für den Erfolg Ihres Unternehmens sind zwei Dinge ganz wichtig: starke Energie und starke Partner. Die Energie kriegen Sie von uns: unseren ORIGINALSTROM. Zu Ihrem starken Partner macht uns ein entscheidender Faktor, den Ihnen kein anderer Energielieferant in Oranienburg bietet: Nähe. Sie erreichen uns schnell, einfach und direkt – per Kontaktformular, per Telefon oder mit einem Besuch in unserem Kundenzentrum in der Klagenfurter Straße 41, mitten in Oranienburg. Sie können sich zu allen Fragen rund um Ihre Energieversorgung an uns wenden: Wir beraten Sie gründlich und sozusagen aus nächster Nähe.
Individuelle Angebote für Gewerbekunden
Ihr Jahresstromverbrauch liegt unter 30.000 kWh? Dann ist unser Angebot ORIGINALSTROMPLUS genau das Richtige für Sie.
Bei einem Jahresstromverbrauch ab 30.000 kWh sparen Sie mit unserem ORIGINALSTROMBUSINESS – das sogar mit einer Festpreisgarantie für 2 Jahre1.
Für Großbetriebe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh haben wir mit ORIGINALSTROMRLM das passende Produkt. (RLM steht für Registrierende Leistungsmessung.)
Kunden der Immobilienwirtschaft, Hausverwaltungen und Filialisten bieten wir mit ORIGINALSTROMEXKLUSIV individuelle Energie-Rahmenverträge mit günstigen Stromtarifen und flexiblen Laufzeiten für Fahrstühle sowie für die Haus-, Flur- und Treppenhausbeleuchtung Ihrer Objekte.
Gewerbetreibenden, die auf umweltschonenden Heizstrom für ihre Wärmepumpe oder Elektrospeicherheizung setzen, bieten wir mit ORIGINALHEIZSTROM den passenden Tarif.
Denn für uns ist Ihr Business genauso wichtig wie unser Business. Schließlich ist Ihr geschäftlicher Erfolg die Grundlage für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Und von langen Kundenbeziehungen profitieren am Ende immer beide Seiten. Das macht eine starke Partnerschaft einfach aus. Gern beraten wir Sie zu unseren Angeboten für Businesskunden auch persönlich. Mit unserer kostenfreien Energiekostenanalyse werden wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie passenden Stromtarif finden.
Account Manager Gewerbekunden
Robert Nickel
Telefon: 03301 608-527Mobil: 0151 26881770
Machen Sie Plus mit ORIGINALSTROMPLUS: Festpreisgarantie
Als Gewerbekunde ohne Leistungsmessung mit einem Jahresstromverbrauch unter 30.000 kWh profitieren Sie mit ORIGINALSTROMPLUS von günstigen Energiekosten und einer Festpreisgarantie bis zum 31.12. eines Jahres. Das macht Energiekosten planbar. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie mit unserer Energie sparen können.
- Festpreisgarantie bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres 1
- 100 % Ökostrom
- Kurze Kündigungsfrist von 1 Monat
- übersichtliche, transparente Abrechnung
ORIGINALSTROMBUSINESS: Ökostrom mit Festpreisgarantie
Stark ist auch unser Produkt: ORIGINALSTROMBUSINESS. Ab einem Jahresstromverbrauch von 30.000 kWh profitieren Sie damit von besonders günstigen Konditionen und einer Festpreisgarantie bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres1. Dazu gibt es noch einen exklusiven Service rund um das Produkt. Gern beraten wir Sie ausführlich. Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin!
- Festpreisgarantie bis 31.12. des folgenden Kalenderjahres 1
- 100 % Ökostrom
- Persönlicher Ansprechpartner
- optimale Finanzplanung
- übersichtliche, transparente Abrechnung
Unser ORIGINALSTROMBUSINESS ist übrigens ein zertifiziertes Produkt, das heißt: Sie können sicher sein, dass bei seiner Erzeugung ausschließlich erneuerbare Quellen wie Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse genutzt werden. Die Zertifizierung durch TÜV NORD CERT GmbH haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt. Damit haben Sie ein wertvolles Argument gegenüber Ihren eigenen Kunden: Die werden umso begeisterter Ihre Produkte kaufen oder Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie erfahren, dass Ihr Unternehmen zu 100 Prozent klimaschonenden Ökostrom nutzt.
Unseren ORIGINALSTROMBUSINESS bieten wir in folgenden Netzgebieten an: Stadtwerke Oranienburg, Stromnetz Berlin und E.DIS Netz.
Sie möchten einen Vertrag abschließen?
Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.
1 Die Festpreisgarantie beinhaltete alle Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, inklusive der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise wegen Änderungen der Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der AGB Strom sowie Änderungen der Preise aufgrund
der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB Strom.
ORIGINALSTROMRLM: für Kunden mit leistungsgemessener Stromabnahme
Der jährliche Stromverbrauch in Ihrem Unternehmen liegt bei über 100.000 kWh? Dann zählen Sie zu den Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM). Und das bedeutet: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen und individuell auf Ihren Verbrauch und Ihr Abnahmeverhalten ausgerichtete Strategien, damit Sie Ihren Strom immer möglichst günstig einkaufen.
Unsere Preismodelle sind auf die spezifischen Bedürfnisse von Großkunden zugeschnitten. Sie können die Energie für Ihr Unternehmen zum Beispiel in Tranchen einkaufen und minimieren so Preis- und Mengenrisiken. Ihre prognostizierten Verbrauchsmengen werden in Tranchen aufgeteilt und zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft. Sie erhalten den günstigsten Mischpreis aus allen Tranchenkäufen. Dieses Angebot gilt für Kunden mit einer jährlichen Abnahmemenge von über 2.000.000 kWh.
Sollte sich Ihre Abnahmemenge ändern, kann der Einkauf bis zum Kauf Ihrer letzten Tranche angepasst werden. Das Risiko, zu große oder zu geringe Mengen einzukaufen, wird dadurch entscheidend reduziert.
Auch als Großkunde profitieren Sie von unserer individuellen Beratung und vom kurzen Draht zu Ihrem persönlichen Kundenberater bei den Stadtwerken Oranienburg.
Ihre weiteren Vorteile:
- Energiepreisgarantie für bis zu vier Jahre2
- 100 % Ökostrom
- flexible Laufzeiten
- automatisierte digitale Verbrauchsmessung
- intelligente Energieverbrauchsauswertung
- monatlich transparente Abrechnungen
ORIGINALSTROMEXKLUSIV: für Filialisten und Kunden der Immobilienwirtschaft
Die Energieversorgung und das Energiemanagement von ganzen Filialnetzen und von Immobilien braucht Erfahrung und passgenaue Lösungen für individuelle Kundenbedürfnisse.
Wir sind Ihr erfahrener, kompetenter Partner für die Stromversorgung Ihrer Immobilien. Mit ORIGINALSTROMEXKLUSIV bieten wir Kunden der Immobilienwirtschaft, Hausverwaltungen und Filialisten bundesweit eigene Stromtarife und exklusive Energiepreise.
Die Kosten für Netzentgelte, Umlagen und die Kosten des Messstellenbetreibers der jeweiligen Standorte Ihrer Immobilien rechnen wir postleitzahlengenau ab. Dadurch können Sie bundesweit Rahmenverträge der reinen Energiepreise mit uns vereinbaren.
Natürlich steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Rufen Sie gleich an für einen persönlichen Beratungstermin.
Exklusive Vorteile mit ORIGINALSTROMEXKLUSIV:
- Energiepreisgarantie für bis zu 4 Jahre2
- 100 % Ökostrom mit Zertifizierung für Ihre Mieter
- Jahresscharfe Abrechnung im Januar des Folgejahres
- Überblick über die Zählerdaten
- Flexible Verbrauchsstellenanpassung
- Bundesweit verfügbar
2 Die Energiepreisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiebezug. Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Die Energiepreise und der vertriebliche Grundpreis gelten zuzüglich der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Für alle Fälle versorgt: unsere Grund- und Ersatzversorgung mit ORIGINALSTROM
Als kommunales Unternehmen haben wir einen Versorgungsauftrag. Uns obliegt die Grund- und Ersatzversorgung – so ist sichergestellt, dass Sie zuverlässig mit Strom versorgt werden, sollte Ihr bisheriger Vertragspartner seinem Lieferauftrag nicht nachkommen. Die Ersatzversorgung erfolgt sowohl für Kunden mit einem Standardlastprofil als auch für Kunden mit leistungsgemessener Stromabnahme.
Unsere Ersatzversorgung bietet Ihnen:
- Sichere und zuverlässige Belieferung
- 100 % Ökostrom
- Automatische Stromlieferung ohne Vertragsabschluss
- Mindestvertragslaufzeit von nur 14 Tagen
- Hohe Flexibilität – nur zwei Wochen Kündigungsfrist
- Persönliche Beratung vor Ort
Grundversorgung für Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG für die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg GmbH
Für das Jahr 2025 konnten wir unsere Strombeschaffungskosten deutlich reduzieren. Dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie profitieren Sie von stabilen und wettbewerbsfähigen Preisen.
Im nächsten Jahr steigen die gesetzlichen Abgaben und Umlagen spürbar an. Trotz der höheren gesetzlichen Abgaben können wir Ihren Arbeitspreis zum Jahresbeginn 2025 erneut senken.
Aufgrund der sich verändernden Kostenbestandteile und der oben genannten Gründe passen wir auf Grundlage von § 5 Absatz 2 und § 5a StromGVV Ihren Arbeitspreis ab dem 1. Januar 2025 an.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Gewerbekunden über 10.000 kWh Jahresverbrauch) für die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg GmbH für die Dauer von maximal 3 Monaten
Ab dem 01.01.2024 passen wir die Preise dieser Ersatzversorgung an. Die jeweilig gültigen Ersatzversorgungskonditionen bis zum Zeitpunkt der Anpassung finden Sie hier.
3 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.
4 Es handelt sich hierbei um Bruttopreise inklusive aller unter Fußnote 3 aufgeführten Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
5 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.
6 Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.“
Ersatzversorgung mit elektrischer Energie für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gültig im Niederspannungsnetz des Netzgebiets der Stadtwerke Oranienburg für die Dauer von maximal 3 Monaten
Ab dem 01.01.2024 passen wir die Preise dieser Ersatzversorgung an. Die jeweilig gültigen Ersatzversorgungskonditionen bis zum Zeitpunkt der Anpassung finden Sie hier.
7 Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Stromsteuer, gesetzlichen Abgaben, Umlagen (Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Umlage nach § 18 Verordnung für abschaltbare Lasten (AbLaV), Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Konzessionsabgabe Wegenutzungsentgelt an Gemeinden, Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Stromsteuer, Mehrwertsteuer sowie den Netznutzungsentgelten und gelten nur im Niederspannungsbereich.
Weitere Angaben finden Sie in unserem Preisblatt Grundversorgung Strom, Preisblatt Ersatzversorgung (SLP) und Preisblatt Ersatzversorgung (RLM).
Stromkennzeichnung: Unser Strommix
Die Stromkennzeichnung soll die Herkunft des Stroms verdeutlichen. Gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liefern wir als Stromlieferant die anteilmäßige Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird. Zusätzlich zum Anteil der eingesetzten Energieträger, auch Strommix genannt, informieren wir pflichtgemäß über die dabei entstandenen CO2-Emissionen und nuklearen Abfällen. Hier finden Sie unsere Stromkennzeichnung für das Belieferungsjahr 2023.
Dokumente zum Download
Anmeldung Grund- und Ersatzversorgung ORIGINALSTROM
Ersatzversorgung
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 31.12.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.12.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 31.05.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.05.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 30.04.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 30.04.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden – gültig bis 31.03.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.03.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden – gültig bis 31.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 14.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 31.12.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.12.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 30.11.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 30.11.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 31.10.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom RLM – gültig bis 31.10.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 30.09.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom für RLM-Kunden – gültig bis 30.09.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden (SLP) – gültig bis 31.08.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom für RLM-Kunden – gültig bis 31.08.2022
Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhobenen Belastungen können Sie auf folgender Informationsplattform einsehen: www.netztransparenz.de
B2B Broschüre: Energieexperte vor Ort