
ORIGINALSTROM:Unsere Grund- und Ersatzversorgung - Ihre Sicherheit.
Unsere Grundversorgung ist mehr als Strom: Sie ist unser Versprechen, dass Ihr Alltag funktioniert. Als kommunales Energieunternehmen stellen wir die zuverlässige Versorgung Ihres Gewerbebetriebs sicher. Im Rahmen unseres gesetzlichen Versorgungsauftrags übernehmen wir die Grund- und Ersatzversorgung, sodass Ihr Unternehmen jederzeit mit Strom beliefert wird – auch dann, wenn Ihr bisheriger Energielieferant seine Lieferverpflichtung unerwartet nicht mehr erfüllen kann. Und immer als 100% Ökostrom.
Die Ersatzversorgung erfolgt sowohl für Gewerbekunden mit Standardlastprofil als auch für Unternehmen mit leistungsgemessener Stromabnahme (RLM). So stellen wir sicher, dass Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterläuft.
Unser Strom-Netzgebiet

Allgemeine Preise der Grundversorgung für Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG
Preise gültig ab 01.01.2026
- sichere Grundversorgung
- 100 % Ökostrom
- 14 Tage Mindestvertragslaufzeit
Netto1
Brutto2
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
29,40
34,99
Grundpreis3
inklusive Messstellenbetrieb
(Cent/kWh)
92,43
109,99
Grundpreis4
ohne Messtellenbetrieb
(Cent/kWh)
82,73
98,45
1 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.
2 Es handelt sich hierbei um Bruttopreise inklusive aller unter Fußnote 1 aufgeführten Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
3 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.
4 Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.
Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhobenen Belastungen können Sie auf folgender Informationsplattform einsehen: www.netztransparenz.de
Die Stadtwerke – als Grundversorger – kommen gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ihrer Pflicht nach, in Zahlungsverzug geratenen Kundinnen und Kunden eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sie erhalten diese spätestens mit der schriftlichen Ankündigung zur Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV.
Wir veröffentlichen gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung finden Sie im Bereich Downloads.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Gewerbekunden über 10.000 kWh Jahresverbrauch) für die Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg GmbH für die Dauer von maximal 3 Monaten
Preise gültig ab 01.01.2026
- Automatische Stromlieferung ohne Vertragsabschluss
- 100 % Ökostrom
- Mindestvertragslaufzeit von nur 14 Tagen
Netto1
Grundpreis2
(Cent/kWh)
92,43
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
29,40
1 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.
2 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.“
Ersatzversorgung mit elektrischer Energie für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gültig im Niederspannungsnetz des Netzgebiets der Stadtwerke Oranienburg für die Dauer von maximal 3 Monaten
Preise gültig ab 01.01.2026
Netto1
Energiepreis1
(Cent/kWh)
14,33
vertrieblicher Leistungspreis
(Cent/kWh)
18,70
1 Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Stromsteuer, gesetzlichen Abgaben, Umlagen (Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Umlage nach § 18 Verordnung für abschaltbare Lasten (AbLaV), Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Konzessionsabgabe Wegenutzungsentgelt an Gemeinden, Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Stromsteuer, Mehrwertsteuer sowie den Netznutzungsentgelten und gelten nur im Niederspannungsbereich.
Weitere Angaben finden Sie in unserem Preisblatt Grundversorgung Strom, Preisblatt Ersatzversorgung (SLP) und Preisblatt Ersatzversorgung (RLM).
Preisblätter Grundversorgung
Preisblätter Ersatzversorgung
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Jan Eric Jansen
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Mobil 0151 26881770
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