Wir entsorgen Ihr Abwasser

Abwasser, also Schmutz- und Niederschlagswasser, muss entsorgt werden – in Oranienburg übernimmt das der Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg, der Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO). Ausgenommen sind die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf.

Die Stadtwerke Oranienburg haben am 01.01.2015 die Betriebsführung für den Entwässerungsbetrieb übernommen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt gemäß den Abwassersatzungen der Stadt Oranienburg.

Aktuelles:


Sie haben einen Gartenwasserzähler? Nach 6 Jahren erlischt die Eichfrist. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns, damit wir den getauschten Gartenwasserzähler verplomben können.
Alle Infos entnehmen Sie bitte unserem letzten Schreiben oder kontaktieren Sie unseren Service: 03301 608-606

Information des Entwässerungsbetriebes Oranienburg (EBO) zur Erhebung von grundstücksbezogenen Daten für die mobile Schmutzwasserbeseitigung

Mit dem Beschluss (Beschluss-Nr.: 553/22/23) vom 20.02.2023 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg wurde der EBO beauftragt, weitere Möglichkeiten zur Gebührenerhebung zu untersuchen.

Im Oktober 2023 erfolgt eine Datenerhebung bei den Grundstückseigentümern mit mobiler Schmutzwasserentsorgung.

Dabei werden folgende Grundstücksdaten über Datenblätter erfragt:

1. Grundstücksbezogene Daten, wie Eigentümer, Bevollmächtigte, Kontaktdaten, Nutzungsart und Ähnliches

2. Angaben zu den Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Angaben zur Lage der Grundstücksentwässerungsanlage

3. Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen

Nähere Erläuterungen und Kontaktdaten für Rückfragen entnehmen Sie bitte den versendeten Schreiben.

Die Werkleiterin

Welche Aufgaben hat der Entwässerungsbetrieb?

Der EBO hat für die schadlose Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Sorge zu tragen (gemäß §2 der Betriebssatzung). Dazu gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms.

Das Klärwerk Wansdorf

Wenn Sie sich Fragen zum Thema Abwasser und zur Abwasserentsorgung stellen: Das haben andere vor Ihnen auch schon getan. Die Fragen, die uns am häufigsten dazu gestellt werden, haben wir deshalb gesammelt und präsentieren sie Ihnen hier – selbstverständlich inklusive unserer Antworten. 

Die Tätigkeiten des EBO sind vom Gesetzgeber genau geregelt. Alle Angaben hierzu finden Sie in unseren Satzungen und Gebührenordnungen. Alle Fragen zur Abwasserklärung werden auf der Website des Klärwerks Wansdorf beantwortet.

Abwasserbeseitigung des Entwässerungsbetriebes Oranienburg:
Aufgaben, Dienstleistungen, Gebühren

Was ist Abwasser und welche Gebühren fallen an?

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Die Schmutzwassergebühr für das Satzungsgebiet beträgt ab dem 01. Januar 2023 4,41 EUR/m³ Schmutzwasser, abweichend beträgt die Schmutzwassergebühr bei Grundstücken, für die Anschlussbeiträge erhoben wurden, ab dem 01. Januar 2023 3,07 EUR/m³.

Die Benutzungsgebühr für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt ab dem 01. Januar 2023 11,00 EUR/m³ Schmutzwasser. Für Schlauchlängen größer 30 Meter beträgt die Benutzungsgebühr je weiteren angefangenen Meter ab 2023 0,59 EUR/m.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01. Januar 2023 für jeden vollen Quadratmeter bebauter und/oder befestigter angeschlossener Fläche jährlich 1,01 EUR/m².

Brunnen- und Gartenwasserzähler

Sie haben ein Grundstück, das an die leitungsgebundene öffentliche Schmutzwasseranlage der Stadt Oranienburg angeschlossen ist und zudem über eine private Hauswasseranlage (Brunnen) Ihr Schmutzwasser einleiten? Dann ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Brunnenwasserzähler mit einer Einbaugarnitur einbauen lassen.
Zusätzlich können Sie zur Absetzung von Wassermengen, welche nicht in die leitungsgebundene Schmutzwasseranlage eingeleitet werden, Gartenwasserzähler einbauen lassen. Somit fallen für Sie geringere Schmutzwassergebühren an. Die Einbaubestimmungen für Brunnen- und Gartenwasserzähler finden Sie hier.

Häufige Fragen

Für die Menge an Wasser, die bspw. zur Bewässerung von Gartenanlagen genutzt wird und nicht der öffentlichen leitungsgebundenen Schmutzwasseranlage zugeführt wird, muss bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Schmutzwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis hierüber ist die Messung des Wassers mittels eines Gartenwasserzählers, welcher in der Kundenanlage installiert werden kann. Dieser Wasserzähler muss nach Ablauf der Eichgültigkeit, d. h. alle sechs Jahre ausgetauscht und neu verplombt werden.

Für den Einbau/Wechsel eines Gartenwasserzählers informieren Sie sich bitte per Mail unter abwasser@stadtwerke-oranienburg.de oder telefonisch unter 03301-608 606.

Ausschließlich der Grundstückseigentümer ist berechtigt, den Einbau eines Gartenwasserzählers zu veranlassen.

Die Verplombung des Gartenwasserzählers ist kostenpflichtig und vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Der Gartenwasserzähler muss gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden, anderenfalls wird die verbrauchte Gartenwassermenge nicht mehr abgesetzt und kann im Jahresgebührenbescheid für Schmutzwasser nicht berücksichtigt werden. Als Grundstückseigentümer achten Sie bitte selbständig auf den fristgerechten Austausch. Den Termin des letzten Wechsels Ihres Gartenwasserzählers entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen Unterlagen.

Die über den Gartenwasserzähler erfasste Wassermenge erscheint auf dem Jahresgebührenbescheid für Schmutzwasser. Dadurch verringert sich die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge. Die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge wird von der gesamten Schmutzwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Schmutzwassergebühr fällig wird.

Sie haben weitere Fragen? Im Auftrag des Entwässerungsbetriebes Oranienburg (EBO) helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Abwasser-Service gern weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: 03301 608-606, abwasser@stadtwerke-oranienburg.de

Dienstleistungen
Mobile Schmutzwasserbeseitigung

Die mobile Schmutzwasserbeseitigung betrifft Grundstücke, die nicht an die leitungs-gebundene öffentliche Schmutzwasseranlage der Stadt Oranienburg angeschlossen sind und über eine Grundstücksentwässerungsanlage (abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) verfügen. Nähere Bestimmungen dazu finden Sie hier.

Abwasserbeseitigung

Die Stadt Oranienburg hat zwecks Durchführung der Abwasserbeseitigungspflicht den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg gegründet. Arbeitsgrundlage für den EBO ist die Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg vom 03.11.2009 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg vom 30.09.2014.

Mit Stichtag 01. Januar 2015 hat der EBO die hundertprozentige Betriebsführung an die Stadtwerke Oranienburg GmbH (SWO) vergeben. Das schließt die praktische Durchführung aller damit verbundenen Aufgaben ein.

Die handelnde Behörde ist der Bürgermeister der Stadt Oranienburg mittels seines Eigenbetriebes – EBO.

Abwasserbeseitigung – Kläranlagen

Kläranlagen sind Abwasserbehandlungs-anlagen mit einem Abwasserzufluss von mehr als 8 m³ pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität von über 50 Einwohner-werten). Die Stadt Oranienburg unterhält in ihrem Satzungsgebiet keine eigene Kläranlage. Das Schmutzwasser wird zum Klärwerk der Klärwerks Wansdorf GmbH übergeleitet und dort behandelt / gereinigt. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt in einem eigenen Leitungssystem (Trennsystem = Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden nicht vermischt) und wird in die vorhandenen Vorfluter (z.B. Havel) abgeleitet.

Abwasserbeseitigung – Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungs-anlagen mit einem Abwasserzufluss von bis zu 8 m³ pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität von bis zu 50 Einwohnerwerten).

Abwasserbeseitigung – gewerbliches Abwasser

Unter gewerblichem Abwasser wird das Abwasser zusammengefasst, das durch industriellen und gewerblichen Gebrauch verändert und verunreinigt ist.
Generell weist das gewerbliche Abwasser ein höheres Gefährdungspotenzial auf, als das häusliche Abwasser. Deshalb müssen Grundstücksentwässerungsanlagen, die diese Abwasserart ableiten, kurzfristiger und häufiger von einem Fachkundigen beziehungsweise einer fachkundigen Firma auf Dichtheit untersucht werden.

Dokumente zum Download

Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg

1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg

Satzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

1. Satzung zur Änderung der Satzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Anschlusskostensatzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

3. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

4. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

Satzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

Anschlusskostensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung

Satzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg (beschlossen am 25.04.2022)

Ihre Ansprechpartner

Für eine persönliche Beratung rund ums Abwasser buchen Sie bitte einen Termin.

Kontakt

Adresse

Stadt Oranienburg
Entwässerungsbetrieb Oranienburg
EBO Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg
Klagenfurter Str. 41
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 608-606
Fax: 03301 608-4565
E-Mail: abwasser[at]stadtwerke-oranienburg.de

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Anliegen.

Bankverbindung

Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO)
IBAN: DE73160500003740000596
BIC: WELADED1PMB (Mittelbrandenburgische Sparkasse)

Alte Medikamente: in den Hausmüll, nicht in die Toilette

Manche Wirkstoffe in Medikamenten lassen sich nur sehr schwer aus dem Abwasser herausfiltern. Deshalb gehören abgelaufene Arzneien nicht in die Toilette, sondern in den Hausmüll. Auf unserer Frage-und-Antwort-Seite zum Thema Abwasser erfahren Sie, was auf keinen Fall in den Abfluss gehört.

Auch der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und das Umweltbundesamt informieren auf einer Website und in einem Video über die richtige Entsorgung von Medikamenten.

Zum Anzeigen der Inhalte müssen Daten von www.youtube.com geladen werden.

Wenn Sie dem zustimmen, klicken Sie auf den Button:

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Quelle: Umweltbundesamt und BDEW