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Wir entsorgen Ihr Abwasser


Abwasser, also Schmutz- und Niederschlagswasser, muss entsorgt werden – in Oranienburg übernimmt das der Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg, der Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO). Ausgenommen sind die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf.

Die Stadtwerke Oranienburg haben am 01.01.2015 die Betriebsführung für den Entwässerungsbetrieb übernommen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt gemäß den Abwassersatzungen der Stadt Oranienburg.

Unser Abwasser-Netz


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Aktuelles:

Sie haben einen Gartenwasserzähler? Nach 6 Jahren erlischt die Eichfrist. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns, damit wir den getauschten Gartenwasserzähler verplomben können.
Alle Infos entnehmen Sie bitte unserem letzten Schreiben oder kontaktieren Sie unseren Service: 03301 608-606

Information des Entwässerungsbetriebes Oranienburg (EBO) zur Erhebung von grundstücksbezogenen Daten für die mobile Schmutzwasserbeseitigung:

Mit dem Beschluss (Beschluss-Nr.: 553/22/23) vom 20.02.2023 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg wurde der EBO beauftragt, weitere Möglichkeiten zur Gebührenerhebung zu untersuchen.

Im Oktober 2023 erfolgt eine Datenerhebung bei den Grundstückseigentümern mit mobiler Schmutzwasserentsorgung.

Dabei werden folgende Grundstücksdaten über Datenblätter erfragt:

1. Grundstücksbezogene Daten, wie Eigentümer, Bevollmächtigte, Kontaktdaten, Nutzungsart und Ähnliches
2. Angaben zu den Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Angaben zur Lage der Grundstücksentwässerungsanlage
3. Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen

Nähere Erläuterungen und Kontaktdaten für Rückfragen entnehmen Sie bitte den versendeten Schreiben.

Die Werkleiterin

An- und Abmeldung

Brunnen- und Gartenwasserzähler

Mobile Schmutzwasserbeseitigung

Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Satzungen und Gebühren

Kontaktdaten

Welche Aufgaben hat der Entwässerungsbetrieb?

Der EBO hat für die schadlose Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Sorge zu tragen (gemäß §2 der Betriebssatzung). Dazu gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms.

Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01. Januar 2023

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Die Schmutzwassergebühr für das Satzungsgebiet beträgt ab dem 01. Januar 2023 4,41 EUR/m³ Schmutzwasser, abweichend beträgt die Schmutzwassergebühr bei Grundstücken, für die Anschlussbeiträge erhoben wurden, ab dem 01. Januar 2023 3,07 EUR/m³.

Die Benutzungsgebühr für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt ab dem 01. Januar 2023 11,00 EUR/m³ Schmutzwasser. Für Schlauchlängen größer 30 Meter beträgt die Benutzungsgebühr je weiteren angefangenen Meter ab 2023 0,59 EUR/m.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01. Januar 2023 für jeden vollen Quadratmeter bebauter und/oder befestigter angeschlossener Fläche jährlich 1,01 EUR/m².

Brunnen- und Gartenwasserzähler

Sie haben ein Grundstück, das an die leitungsgebundene öffentliche Schmutzwasseranlage der Stadt Oranienburg angeschlossen ist und zudem über eine private Hauswasseranlage (Brunnen) Ihr Schmutzwasser einleiten? Dann ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Brunnenwasserzähler mit einer Einbaugarnitur einbauen lassen.
Zusätzlich können Sie zur Absetzung von Wassermengen, welche nicht in die leitungsgebundene Schmutzwasseranlage eingeleitet werden, Gartenwasserzähler einbauen lassen. Somit fallen für Sie geringere Schmutzwassergebühren an. Die Einbaubestimmungen für Brunnen- und Gartenwasserzähler finden Sie hier.

Für die Menge an Wasser, die bspw. zur Bewässerung von Gartenanlagen genutzt wird und nicht der öffentlichen leitungsgebundenen Schmutzwasseranlage zugeführt wird, muss bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Schmutzwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis hierüber ist die Messung des Wassers mittels eines Gartenwasserzählers, welcher in der Kundenanlage installiert werden kann. Dieser Wasserzähler muss nach Ablauf der Eichgültigkeit, d. h. alle sechs Jahre ausgetauscht und neu verplombt werden.

Für den Einbau/Wechsel eines Gartenwasserzählers informieren Sie sich bitte per Mail unter abwasser@stadtwerke-oranienburg.de oder telefonisch unter 03301-608 606.

Ausschließlich der Grundstückseigentümer ist berechtigt, den Einbau eines Gartenwasserzählers zu veranlassen.

Die Verplombung des Gartenwasserzählers ist kostenpflichtig und vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Der Gartenwasserzähler muss gemäß Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden, anderenfalls wird die verbrauchte Gartenwassermenge nicht mehr abgesetzt und kann im Jahresgebührenbescheid für Schmutzwasser nicht berücksichtigt werden. Als Grundstückseigentümer achten Sie bitte selbständig auf den fristgerechten Austausch. Den Termin des letzten Wechsels Ihres Gartenwasserzählers entnehmen Sie bitte Ihren persönlichen Unterlagen.

Die über den Gartenwasserzähler erfasste Wassermenge erscheint auf dem Jahresgebührenbescheid für Schmutzwasser. Dadurch verringert sich die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge. Die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge wird von der gesamten Schmutzwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Schmutzwassergebühr fällig wird.

Sie haben weitere Fragen? Im Auftrag des Entwässerungsbetriebes Oranienburg (EBO) helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Abwasser-Service gern weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: 03301 608-606, abwasser@stadtwerke-oranienburg.de

Mobile Schmutzwasserbeseitigung

Die mobile Schmutzwasserbeseitigung betrifft Grundstücke, die nicht an die leitungs-gebundene öffentliche Schmutzwasseranlage der Stadt Oranienburg angeschlossen sind und über eine Grundstücksentwässerungsanlage (abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) verfügen. Nähere Bestimmungen dazu finden Sie hier.

Die Stadt Oranienburg hat zwecks Durchführung der Abwasserbeseitigungspflicht den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg gegründet. Arbeitsgrundlage für den EBO ist die Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg vom 03.11.2009 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg – EBO – Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg vom 30.09.2014.

Mit Stichtag 01. Januar 2015 hat der EBO die hundertprozentige Betriebsführung an die Stadtwerke Oranienburg GmbH (SWO) vergeben. Das schließt die praktische Durchführung aller damit verbundenen Aufgaben ein.

Die handelnde Behörde ist der Bürgermeister der Stadt Oranienburg mittels seines Eigenbetriebes – EBO.

Kläranlagen sind Abwasserbehandlungs-anlagen mit einem Abwasserzufluss von mehr als 8 m³ pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität von über 50 Einwohner-werten). Die Stadt Oranienburg unterhält in ihrem Satzungsgebiet keine eigene Kläranlage. Das Schmutzwasser wird zum Klärwerk der Klärwerks Wansdorf GmbH übergeleitet und dort behandelt / gereinigt. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt in einem eigenen Leitungssystem (Trennsystem = Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden nicht vermischt) und wird in die vorhandenen Vorfluter (z.B. Havel) abgeleitet.

Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungs-anlagen mit einem Abwasserzufluss von bis zu 8 m³ pro Tag (dies entspricht in etwa einer Anschlusskapazität von bis zu 50 Einwohnerwerten).

Unter gewerblichem Abwasser wird das Abwasser zusammengefasst, das durch industriellen und gewerblichen Gebrauch verändert und verunreinigt ist.
Generell weist das gewerbliche Abwasser ein höheres Gefährdungspotenzial auf, als das häusliche Abwasser. Deshalb müssen Grundstücksentwässerungsanlagen, die diese Abwasserart ableiten, kurzfristiger und häufiger von einem Fachkundigen beziehungsweise einer fachkundigen Firma auf Dichtheit untersucht werden.

Dokumente zum Download

Antrag Grundstücksanschluss Schmutzwasser- und Niederschlagswasser

Antrag Schmutz und Niederschlagswassereinleitung in die leitungsgebundene öffentliche Schmutz-

und Niederschlagswasseranlage
Anmeldung / Abmeldung für die mobile Schmutzwasserentsorgung bei Eigentümerwechsel
Anmeldung / Abmeldung für die mobile Schmutzwasserentsorgung bei Pächterwechsel
Anmeldung / Abmeldung für die leitungsgebundene öffentliche Schmutzwasserentsorgung
SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Stundung
Erklärung zu wirtschaftlichen Verhältnissen – Antrag auf Stundung für Gewerbe
Erklärung zu wirtschaftlichen Verhältnissen – Antrag auf Stundung
Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren wegen Rohrbruch
Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg

1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb Oranienburg
Satzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
Anschlusskostensatzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme der leitungsgebundenen öffentlichen

Schmutzwasseranlage

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme

der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme

der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

3. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme

der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

4. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme

der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage

5. Satzung zur Änderung der Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme

der leitungsgebundenen öffentlichen Schmutzwasseranlage
Satzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
Anschlusskostensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung
Satzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen
Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus Grundstücksentwässerungsanlagen

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus

Grundstücksentwässerungsanlagen

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung

aus Grundstücksentwässerungsanlagen

3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus

Grundstücksentwässerungsanlagen

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus

Grundstücksentwässerungsanlagen

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus

Grundstücksentwässerungsanlagen

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung aus

Grundstücksentwässerungsanlagen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg (beschlossen am 11.12.2023)
Meldung Fertigstellung des Einbaus einer Messeinrichtung Gartenwasser
Verfahrensweise zum Einbau eines Wasserzählers
FAQ Abwasser
Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Installateurverzeichnis für den Bereich Wasser
SEPA-Lastschriftmandat

Ihre Ansprechpartner

Für eine persönliche Beratung rund ums Abwasser buchen Sie bitte einen Termin.

Beate Kelling
(stellv. Werkleitung)
Reklamation / Kostenersatz
Telefon 03301 608-565

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Lea Tokarew
Grundstücksanschluss / Einleitgenehmigung
Telefon 03301 608-587

E-Mail schreiben

Frank Schumacher
Mobile Entsorgung
Telefon 03301 608-564

E-Mail schreiben

Heike Hinke
Zählerwesen (Brunnen- und Gartenwassser) / Indirekteinleiter
Telefon 03301 608-561

E-Mail schreiben

Marc Gierok
Grundstücksanschluss / Einleitgenehmigung
Telefon 03301 608-528

E-Mail schreiben

Janet Lemanski
Gebühren für leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
Telefon 03301 608-589

E-Mail schreiben

Kontakt

Adresse 

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Stadt Oranienburg
Entwässerungsbetrieb Oranienburg
EBO Eigenbetrieb der Stadt Oranienburg

Besucheradresse
Lehnitzstraße 63
16515 Oranienburg

Telefon 03301 608-606
Fax 03301 608-4565
E-Mail abwasser@stadtwerke-oranienburg.de

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Telefonische Sprechzeiten

Mo, Mi, Do 07:00 – 15:00 Uhr
Di 07:00 – 17:00 Uhr
Fr 07:00 – 12:00 Uhr

Bankverbindung

Entwässerungsbetrieb Oranienburg (EBO)
IBAN: DE73160500003740000596
BIC: WELADED1PMB (Mittelbrandenburgische Sparkasse)

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

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