ORIGINALSTROMEXKLUSIV
ORIGINALSTROMEXKLUSIV:Exklusive Energiepreise für Ihre Gewerbestandorte
- Energiepreisgarantie* für bis zu 4 Jahre
- 100 % Ökostrom
- bundesweit verfügbar
- Postleitzahlgenaue Abrechnung für maximale Kostentransparenz
Als erfahrener Energiepartner unterstützen wir Sie bei der optimalen Stromversorgung Ihrer Immobilien. Mit ORIGINALSTROMEXKLUSIV bieten wir Unternehmen der Immobilienwirtschaft, Hausverwaltungen und Filialbetrieben bundesweit eigene Stromtarife mit exklusiven Energiepreisen mit individuellen Rahmenverträge. Ideal für sämtliche Beleuchtungsanlagen in Hausfluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsbereichen sowie Fahrstühle in Ihren Objekten. Mit ORIGINALSTROMEXKLUSIV profitieren Sie von einem eigenen, günstigen Stromtarif und einem exklusiven Energiepreis.
Ein besonderer Vorteil:
Wir rechnen Netzentgelte, Umlagen und die Kosten des Messstellenbetriebs für jeden Standort postleitzahlgenau ab. So profitieren Sie von höchster Transparenz – und können gleichzeitig bundesweit Rahmenverträge für reine Energiepreise mit uns abschließen.
Kontaktieren Sie jetzt unseren Business Account Manager für
Ihr exklusives Angebot.

Jan Eric Jansen
Business Account Manager
Telefon 03301 608-537
Mobil 0151 26881770
Mail
kundenservice-gewerbe@stadtwerke-oranienburg.de
* Die Energiepreisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiebezug. Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Die Energiepreise und der vertriebliche Grundpreis gelten zuzüglich der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.










