ORIGINALHEIZSTROMgrüne Energie für Wärmepumpe und Elektrospeicherheizung
- Festpreisgarantie* auf alle Preiskomponenten bis zum 31.12. des laufenden Jahres
- 100 % Ökostrom
- monatlich kündbar nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit
Ob Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung: Mit unserem ORIGINALHEIZSTROM wählen Sie den richtigen Tarif. Natürlich mit 100% Ökostrom. Und dank reduzierter Netzentgelte ist unser Heizstrom günstiger als unsere anderen Stromtarife.
Auf den Zähler kommt es an
Sie können unseren ORIGINALHEIZSTROM mit einem Eintarifzähler oder einem Zweitarifzähler beziehen. In unserer Darstellung können Sie schnell erkennen, welchen Zählertypen Sie bei sich zu Hause haben. Wir sagen Ihnen, ob er mit unserem Heizstromtarif kompatibel ist.
Eintarifzähler – gemeinsame Messung
Haushaltsstrom und Heizstrom werden über einen gemeinsamen Zähler gemessen, der nur ein Zählerwerk hat. Mit diesem Zähler können Sie nur eine Stromart messen. Entweder Haushaltsstrom oder Heizstrom. Für beide Tarife ist der Zähler nicht geeignet.

Zwei Eintarifzähler – getrennte Messung
Haushaltsstrom und Heizstrom werden über je einen Zähler gemessen, der je ein Zählerwerk hat. So wird der Stromverbrauch getrennt erfasst und Sie können jeweils zwei Stromtarife unabhängig von einander abschließen – einen Stromtarif für den Haushaltsstrom und einen Stromtarif für den Heizstrom. Das ist die am häufigsten verwendete Methode.


Eintarif- und Zweitarifzähler – getrennte Messung
Haushaltsstrom und Heizstrom werden über je einen Zähler gemessen. Der Haushaltsstrom über einen Eintarifzähler mit einem Zählwerk und der Heizstrom über einen Zweitarifzähler mit zwei Zählwerken. Dieser zählt den Stromverbrauch zu unterschiedlichen Zeiten – tagsüber zum Hochtarif und nachts zum Niedertarif.


Vertragslaufzeit
Erstvertragslaufzeit bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres1
Kündigungsfrist
1 Monat
Preisgarantie
bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres2
Zahlungsweise
SEPA-Lastschriftmandat, Überweisung
1 Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 30.11. bis zum
31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
2 Unsere Festpreisgarantie bedeutet, dass die SWO für den Arbeits- und Grundpreis bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres eine
Preisgarantie gewährt. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise bzw. Nettopreise wegen Änderungen d er
Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Änderungen der Preise aufgrund der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB.
Vertragslaufzeit
Erstvertragslaufzeit bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Kündigungsfrist
1 Monat
Preisgarantie
bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres
Zahlungsweise
SEPA-Lastschriftmandat, Überweisung
1 Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 30.11. bis zum
31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder
den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
2 Unsere Festpreisgarantie bedeutet, dass die SWO für den Arbeits- und Grundpreis bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres eine
Preisgarantie gewährt. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise bzw. Nettopreise wegen Änderungen d er
Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Änderungen der Preise aufgrund der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB.
*Die Festpreisgarantie beinhaltete alle Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, inklusive der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise wegen Änderungen der Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der AGB Strom sowie Änderungen der Preise aufgrund der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB Strom.










