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ORIGINALSTROM:Unsere Grundversorgung - Ihre Sicherheit.


  • sichere Grundversorgung für Ihr Leben
  • 100 % Ökostrom 
  • 14 Tage Mindestvertragslaufzeit

Unsere Grundversorgung ist mehr als Strom: Sie ist unser Versprechen, dass Ihr Alltag funktioniert. Vom ersten Kaffee am Morgen bis zum Licht, das Wärme in Ihr Zuhause bringt.  Mit unserem ORIGINALSTROM ist die Stromversorgung privater Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke durch die Grund- und Ersatzversorgung immer gesichert. Von Anfang an. Und immer als 100% Ökostrom.

Unser Strom-Netzgebiet


Versorgungsgebiet Strom im Ortsteil Sachsenhausen und Oranienburg

Allgemeine Preise der Grundversorgung für Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG

Preise gültig ab 01.01.2026

Netto1

Brutto2

Arbeitspreis

(Cent/kWh)

29,40

34,99

Grundpreis3
inklusive Messstellenbetrieb

(Cent/kWh)

92,43

109,99

Grundpreis4
ohne Messtellenbetrieb

(Cent/kWh)

82,73

98,45

1 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.

2 Es handelt sich hierbei um Bruttopreise inklusive aller unter Fußnote 1 aufgeführten Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

3 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.

4 Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.

Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhobenen Belastungen können Sie auf folgender Informationsplattform einsehen: www.netztransparenz.de

 

Preise gültig ab 01.01.2026

Netto1

Brutto2

Arbeitspreis

(Cent/kWh)

29,40

34,99

Grundpreis3
inklusive Messstellenbetrieb

(Cent/kWh)

92,43

109,99

Grundpreis4
inklusive Messstellenbetrieb

(Cent/kWh)

82,73

98,45

1 Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere Konzessesionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, der EEG-Umlage, KWK-Aufschlag gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.

2 Es handelt sich hierbei um Bruttopreise inklusive aller unter Fußnote 1 aufgeführten Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

3 Der Grundpreis (GP) beinhaltet die Netzentgelte für einen Eintarifzähler ohne Wandler. Für einen Eintarifzähler mit Wandler erhöht sich der GP um 18 EUR/Jahr netto bzw. 21,42 EUR/Jahr brutto. Im GP ist standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährig, vierteljährig oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich der GP je Messung um 3,49 EUR netto bzw. 4,15 EUR brutto.

4 Die Kosten für den Messstellenbetrieb fallen nicht an, wenn sich der Kunde nach § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber sucht und die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit diesem abrechnet.

Die von den Übertragungsnetzbetreibern erhobenen Belastungen können Sie auf folgender Informationsplattform einsehen: www.netztransparenz.de

 

Vertragslaufzeit

1 Tag

Kündigungsfrist

14 Tage

Zahlungsweise

SEPA-Lastschriftmandat, Überweisung

Die Stadtwerke – als Grundversorger – kommen gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ihrer Pflicht nach, in Zahlungsverzug geratenen Kundinnen und Kunden eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sie erhalten diese spätestens mit der schriftlichen Ankündigung zur Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV.

Wir veröffentlichen gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung finden Sie im Bereich „Downloads“.

Anmeldung Grundversorgung ORIGINALSTROM
Grundversorgungsverordnung Strom (GVV)
Ergänzende Bedingungen Strom Grundversorgungsverordnung (GVV)

Preisblätter Grundversorgung

Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2025
Preisblatt Grundversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2024

Preisblätter Ersatzversorgung

Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.2.2025
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden – gültig bis 31.12.2024

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