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Netz nutzen

Als Stromnetzbetreiber transportieren wir elektrische Energie im Verteilnetz und sorgen dafür, dass Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von den Stromanbietern in unserem Netzgebiet mit Energie beliefert werden können. Unser Netzgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Oranienburg und des Stadtteils Sachsenhausen ausschließlich der Gebiete der Stadtteile Lehnitz, Friedrichsthal, Germendorf, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf.


Netzzugang für Kunden und Lieferanten

Als Betreiber des Stromnetzes im Gebiet der Stadt Oranienburg sind wir dazu verpflichtet, allen Netznutzern – Lieferanten und Letztverbrauchern – unser Netz diskriminierungsfrei zur Durchleitung von elektrischer Energie zur Verfügung zu stellen.

Lieferantenrahmenvertrag Netznutzung BK6-20-160
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)

Für die Kommunikation und die Abrechnungen mit den in unserem Netzgebiet tätigen Stromlieferanten nutzen wir den Elektronischen Datenaustausch. Dieser ist in einer entsprechenden Vereinbarung geregelt.

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Netzentgelte

Für den Transport des Stroms werden Netznutzungsentgelte erhoben, die Teil der Stromrechnung sind. Der Stromlieferant als Netznutzer erhebt bei seinen Kunden die Netznutzungsentgelte und leitet sie an uns als Stromnetzbetreiber weiter.

Dabei gilt für Kunden mit einem synthetischen oder Standardlastprofil (SLP) – also Abnahmestellen mit einer sogenannten Jahresarbeit von bis zu 100.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) – ein pauschaliertes Arbeitsentgelt, bestehend aus einem Grundpreis (Euro pro Jahr) und einem Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde). Das Netznutzungsentgelt variiert unter anderem je nach Gerät, in dem der Strom genutzt wird.

Bei Kunden mit einer Jahresarbeit von mehr als 100.000 kWh/a wird eine sogenannte Registrierende Leistungsmessung durchgeführt. In die Berechnung der Netzentgelte fließt hier neben Grund- und Arbeitspreis auch der Leistungspreis für die Jahreshöchstleistung mit ein.

Netzentgelte Strom 2026
Netzentgelte Strom 2025
Netzentgelte Strom 2024
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen (zum Ausfüllen Dokument herunterladen)

In­di­vi­du­el­le Netzent­gel­te Strom gem. §19 Strom­NEV Hochlastzeitfenster gemäß BK4-13-739.

Hochlastzeitfenster Strom 2026
Hochlastzeitfenster Strom 2025
Hochlastzeitfenster Strom 2024

Grundversorgung

Grundversorger ist in einem Netzgebiet dasjenige Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Für die Stadtwerke Oranienburg GmbH gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Feststellung Grundversorger Strom ab 01.01.2025
Übergangsversorgung (PDF ist in Bearbeitung)

Lastprofilverfahren

Im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg kommt das Synthetische Lastprofilverfahren zum Einsatz. Für eventuelle Anfragen zu den Standardlastlastprofilen können Sie uns gern eine E-Mail senden.

Die Stadtwerke Oranienburg GmbH verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden standardisierte Lastprofile. Ab dem 01.07.2007 kommen folgende Lastprofiltypen zur Anwendung.

SH0 – Haushalt
G0 – Gewerbe
GTH – Telefonhäuschen
GSB – Gewerbe Straßenbeleuchtung

Die Abwicklung der Stromlieferung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen erfolgt unter Anwendung der folgenden Standardlastprofile.

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg
ULC – Nacht-/Elektrospeicherheizung ohne Tagesnachladung
ULD – Nacht-/Elektrospeicherheizung mit Tagesnachladung
ULA – Warmwasserspeicher ohne Tagesnachladung
ULE – Wärmepumpe mit Sperrzeit
ULF – Wärmepumpe ohne Sperrzeit

Veröffentlichungspflichten

Der Gesetzgeber verlangt von den Netzbetreibern, diverse Dokumente zum Netzbetrieb in ihrer aktuellen Fassung wie auch in zurückliegenden Fassungen zugänglich zu machen. Dieser Pflicht kommen wir selbstverständlich nach.

Strukturmerkmale 2024
Strukturmerkmale 2023
Strukturmerkmale 2022
Lastgangdaten Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netznutzungsentgelte

Erbringung von Ausgleichsleistungen

Die Stadtwerke Oranienburg erbringen keine Ausgleichsleistungen (Bilanzausgleich) gemäß § 23 EnWG.

KWK/EEG-Einspeisung

Immer mehr Verbraucher speisen den zum Beispiel in ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ins Netz ein. Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Anmeldung Ihrer Anlage. Bei Fragen zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien können Sie sich gern an uns wenden, zum Beispiel über unser Kontaktformular.

Bilanzkreiswechsel – Anmeldung
Anmeldung von Erzeugungsanlagen (KWK-Anlagen, PV Anlagen)
Checkliste: Unterlagen zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen (PV Anlagen nach VDE-AR-N 4105)
Antrag und Datenblatt für PV Anlagen
Bestätigung Leistungsbegrenzung PV Anlagen
Fragebogen zur EEG Umlage – KWKG-Anlage konventionell
Fragebogen zur EEG-Umlage – Bestandsanlagen
Fragebogen zur EEG-Umlage – EEG Anlage
Datenblatt Speichersystem Niederspannung
Datenblatt für Speicher B.2
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen
Verzichtsvereinabarung für die Förderung nach EEG-Gesetz
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom
Zertifikate zum EDIFACT-Datenaustausch lt. GPKE
Wiederverkäuferbescheinigung Strom 2024-2027
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Befundprüfungsantrag Strom
Mehr- und Mindermengenpreise Strom

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate