STÖRUNG MELDEN
Sie möchten eine Störung melden?
Wenn Sie eine Störung der Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung oder der Straßenbeleuchtung melden möchten, erreichen Sie unseren Entstörungsdienst rund um die Uhr.
Störungs-Hotline: 03301 608-555
Unser Entstörungsdienst: Rund um die Uhr für Ihre Sicherheit im Einsatz
Die zuverlässige Versorgung mit Energie ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Auch bei Störungen oder bei einem Notfall sind wir für Sie da! Unseren Entstörungsdienst können Sie rund um die Uhr – auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichen.
Störungs-Hotline: 03301 608-555
Ihre Störungsmeldung wird von unserer Zentrale entgegen genommen. Bitte halten Sie bei einer Störungsmeldung folgende Informationen bereit:
- Name und Anschrift des Meldenden
- Telefonnummer des Meldenden für eventuell notwendige Rückrufe
- Ort und Art der Störung
Beantworten Sie kurz und präzise die Fragen unseres Entstörungsdienstes und befolgen Sie die Sicherheitshinweise.
Die Stadtwerke sind nur für Störungen im eigenen Ver- und Entsorgungsbereich verantwortlich.
Sparte
Verantwortungsbereich
Ort
Strom
öffentliches Netz bis zum Hausanschlusskasten
Oranienburg, Sachsenhausen und Teerofen
Straßenbeleuchtung
öffentliches Netz
Oranienburg und Ortsteile
Trinkwasser
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück
Oranienburg, Lehnitz, Sachsenhausen, Friedrichsthal und Malz
Fernwärme
öffentliches Netz bis zur Hausanschlussstation
(inklusive der Hausanschlussstation bei Kunden mit Vollservice-Vertrag)
Oranienburg
Erdgas
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück
Oranienburg und Lehnitz
Abwasser
Die Stadt Oranienburg ist verantwortlich für die öffentliche Abwasseranlage einschließlich für den öffentlichen und privaten Grundstücksanschlussteil.
Oranienburg, Lehnitz, Germendorf, Sachsenhausen, Friedrichsthal und Malz
Darüber hinaus fallen auch die Zähleinrichtungen, die als Eigentum der Stadtwerke ausgewiesen sind, in die Zuständigkeit des Entstörungsdienstes.
Alle anderen Störungen sind dem jeweiligen Hauseigentümer zu melden, der die Beseitigung durch ein Installateur-Unternehmen veranlassen wird.










