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STÖRUNG MELDEN

Sie möchten eine Störung melden?

Wenn Sie eine Störung der Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung oder der Straßenbeleuchtung melden möchten, erreichen Sie unseren Entstörungsdienst rund um die Uhr.

Störungs-Hotline: 03301 608-555

Unser Entstörungsdienst: Rund um die Uhr für Ihre Sicherheit im Einsatz

Die zuverlässige Versorgung mit Energie ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Auch bei Störungen oder bei einem Notfall sind wir für Sie da! Unseren Entstörungsdienst können Sie rund um die Uhr – auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichen.

Störungs-Hotline: 03301 608-555

Ihre Störungsmeldung wird von unserer Zentrale entgegen genommen. Bitte halten Sie bei einer Störungsmeldung folgende Informationen bereit:

  • Name und Anschrift des Meldenden
  • Telefonnummer des Meldenden für eventuell notwendige Rückrufe
  • Ort und Art der Störung

Beantworten Sie kurz und präzise die Fragen unseres Entstörungsdienstes und befolgen Sie die Sicherheitshinweise.

Die Stadtwerke sind nur für Störungen im eigenen Ver- und Entsorgungsbereich verantwortlich.

Sparte

Verantwortungsbereich

Ort

Strom

öffentliches Netz bis zum Hausanschlusskasten

Oranienburg, Sachsenhausen und Teerofen

Straßenbeleuchtung

 

öffentliches Netz

 

Oranienburg und Ortsteile

 

Trinkwasser

öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück

Oranienburg, Lehnitz, Sachsenhausen, Friedrichsthal und Malz

 

Fernwärme

öffentliches Netz bis zur Hausanschlussstation
(inklusive der Hausanschlussstation bei Kunden mit Vollservice-Vertrag)

 

Oranienburg

 

Erdgas

öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück

 

Oranienburg und Lehnitz

 

Abwasser

Die Stadt Oranienburg ist verantwortlich für die öffentliche Abwasseranlage einschließlich für den öffentlichen und privaten Grundstücksanschlussteil.

Oranienburg, Lehnitz, Germendorf, Sachsenhausen, Friedrichsthal und Malz

Darüber hinaus fallen auch die Zähleinrichtungen, die als Eigentum der Stadtwerke ausgewiesen sind, in die Zuständigkeit des Entstörungsdienstes.

Alle anderen Störungen sind dem jeweiligen Hauseigentümer zu melden, der die Beseitigung durch ein Installateur-Unternehmen veranlassen wird.

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate