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Messstellenbetrieb

Damit die Kostenabrechnung der Energiekunden stimmt, muss die Verbrauchserfassung so akkurat wie möglich erfolgen. Schließlich wollen Kunden nur für die Energie bezahlen, die sie auch verbraucht haben. Die Verbrauchsmessung erfolgt über jeweils eigene Zähler für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser. Auf Grundlage der gemessenen Verbrauchsdaten stellt Ihnen Ihr Energielieferant eine Rechnung.


Modern messen: wichtig für die Energiewende.

Die genaue Messung des Energieverbrauchs ist entscheidend für die Energiewende. Sie hilft Kunden, ihren Verbrauch zu optimieren und Kosten sowie CO₂-Fußabdruck zu optimieren. Gleichzeitig ermöglicht sie den gezielten Ausbau der Stromnetze, da Netzbetreiber detaillierte Verbrauchsdaten benötigen. Daher werden in Deutschland in den kommenden Jahren digitale Zähler installiert. Diese liefern präzisere Informationen zu Strom- und Gasverbräuchen und erlauben bessere Analysen. Langfristig profitieren Verbraucher von individuell zugeschnittenen Angeboten, wie zum Beispiel variablen Tarifen. Weitere Informationen zu den Digitalen Stromzählern finden Sie hier:

Digitale Stromzähler

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)

Die Stadtwerke Oranienburg sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für Strom und Gas in den jeweiligen Netzgebieten. Das bedeutet: Die Messstellen, die den Stromverbrauch in Haushalten oder Unternehmen messen, werden von uns betrieben, es sei denn, der Anschlussnutzer/-nehmer hat sich ausdrücklich für einen anderen (wettbewerblichen) Messstellenbetreiber (wMSB) entschieden.

Intelligente Messsysteme/moderne Messeinrichtungen – bis 2025
Intelligente Messsysteme/moderne Messeinrichtungen – für Anschlussnutzer ab 2026
Intelligente Messsysteme/moderne Messeinrichtungen – für Anschlussnetzbetreiber ab 2026
Flyer „Einführung moderner Messeinrichtungen“
Handout „VBEW-Messkonzepte“
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Stromlieferanten, die mit dem Messstellenbetrieb der Stadtwerke Oranienburg eine Abrechnung und Erhebung des Entgelts für den Messstellenbetrieb für intelligente Messtechnik vereinbaren wollen, können die folgende Vorlage nutzen.

Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenentgelts für intelligente Messtechnik

Falls Ihr Stromlieferant mit dem Messstellenbetrieb der Stadtwerke Oranienburg keine Abrechnung und Erhebung des Entgelts für den Messstellenbetrieb im Stromliefervertrag vereinbart hat, gilt der gesonderte Messstellenvertrag.

Gesonderter Messstellenvertrag Strom

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate