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FAQ – Häufige Fragen


Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail. Wir antworten. Versprochen.

Erdgas ist ein natürlich vorkommendes und geruchloses Gas. Um den Austritt geringster Gasmengen sofort zu bemerken, wird Erdgas ein Duftstoff beigemischt, der an den Geruch von faulen Eiern erinnert. Sollten Sie diesen Geruch wahrnehmen, bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

  • Mitbewohner warnen, klopfen statt klingeln! Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie zügig das Haus. Wichtig: Benutzen Sie nicht die Klingel (Funkenbildung).
  • Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter, kein Telefon! Offenes Feuer ist tabu! Benutzen Sie kein Feuerzeug, keine Streichhölzer, rauchen Sie nicht. Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Versuchen Sie nicht Licht- oder Geräteschalter zu bedienen, ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Benutzen Sie im Haus kein Telefon.
  • Fenster und Türen öffnen! Sorgen Sie für Durchzug, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Schalten Sie niemals die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator ein, da es zur Funkenbildung kommen kann.
  • Gashahn schließen!
  • Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
  • Entstörungsdienst anrufen! Rufen Sie von außerhalb des Hauses den Entstörungsdienst unter 03301 608-555 an.

Ja, Für mehr Sicherheit im eigenen Haus
Mit einer regelmäßigen Gas-Hausschau sorgen Sie als Betreiber einer Gasanlage dafür, dass diese sicher ist und intakt bleibt. Denn, ab der Haupt-Absperreinrichtung Ihres Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in Ihren Händen. Der Jahrescheck ist schnell gemacht und Sie brauchen dafür keine besonderen technischen Kenntnisse. Sollten Sie sich aber unsicher sein und Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gern. Investieren Sie 30 Minuten in Ihre Sicherheit mit unserem Gasanlagencheck!

Gasanlagencheck!

Ganz einfach mit ein paar kleinen Tricks
Verantwortungsvoll mit Energie umzugehen, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann aktuell auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Mit geringem Aufwand lässt sich bei Heizkosten, Strom, Wasser und Wärme schon viel erreichen. Wir zeigen Ihnen wie.

Energie sparen im Haushalt

An den Vermieter. Er ist für den Zustand und den Betrieb der Heizungsanlage selbst verantwortlich.

Störungshotline 03301 608-555
Im Falle einer Störung der Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung erreichen.
Sie unseren Entstörungsdienst rund um die Uhr von Montag bis Sonntag und an Feiertagen.

Ist Ihr Zähler wirklich gesperrt? Oder ist eventuell Ihre ganze Hausanlage außer Betrieb (auch andere Mieter haben dann keinen Strom)? Ihr Zähler ist gesperrt, wenn er von den Stadtwerken mit einem roten Hinweisaufkleber versehen wurde. Dann wird Ihnen unsere Abteilung Kundenservice weiterhelfen – persönlich, telefonisch unter 03301 608-600 oder per E-Mail.

Fragen rund um Ihre Jahresabrechnung der Stadtwerke Oranienburg finden Sie hier .

Zum Thema Jahresabrechnung

Ihre Fragen zur Ersatzversorgung im Fall einer Insolvenz Ihres bisherigen Energielieferanten

Ja! Wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernimmt das Ihr Grundversorger. In Oranienburg und den Ortsteilen Sachsenhausen (Strom) und Lehnitz (Erdgas) sind die Stadtwerke der Grundversorger. Von uns werden Sie lückenlos mit Strom/Erdgas beliefert bzw. ersatzversorgt. Sie befinden sich daher in der Ersatzversorgung.

Wenn Ihr aktueller Energieversorger das Recht auf Netznutzung verliert, er insolvent ist oder es zu Verzögerungen bei einer Vertragsumstellung beim Versorgerwechsel kommt, springt der Grundversorger ein. In den meisten Fällen sind es Stadtwerke, die die Energieversorgung übernehmen. Es handelt sich um eine Notversorgung und dauert maximal 3 Monate lang.

Sie können 3 Monate in der Ersatzversorgung verbleiben. Haushaltskunden überführen wir nach Ablauf automatisch in den Grundversorgungstarif. Es steht ihnen frei, sich jederzeit ein alternatives Energieprodukt bei den Stadtwerken oder einem Energieversorger Ihrer Wahl zu suchen.

Sie können über die Dauer von 3 Monaten in der Ersatzversorgung verbleiben. Sollten Sie vorher ein alternatives Produkt von den Stadtwerken oder einem Energieversorger Ihrer Wahl abschließen, endet die Ersatzversorgung.

Sofern Sie keinen neuen Vertrag bei einem Energieversorger abschließen, nehmen wir Haushaltskunden automatisch in die Grundversorgung für Strom/Erdgas auf. Sie müssen dafür nichts tun. Der Wechsel erfolgt automatisch.

Es gibt keine Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung.

Eine Übersicht der Preise und der Allgemeinen Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf unserer Website im Bereich Strom und Erdgas.

Um die Einzelheiten zu Ihrem Vertrag zu klären, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice Ihres aktuellen Energieversorgers in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Bedingungen nicht kennen.

Wenn Sie einen Vertrag mit dem Energieversorger für die Zukunft geschlossen haben, dann kommen Sie ab diesem Datum in die Grundversorgung bei uns. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen. Wir beliefern Sie ohne Unterbrechung mit Strom/Erdgas.

Sie finden im Internet zahlreiche Plattformen, auf denen Sie eine Suche und Vergleich von Strom- und Erdgasanbietern starten können.

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

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