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Erzeugungsanlagen und Speicher


Möchten Sie eine Erzeugungsanlage, einen Stromspeicher oder eine Wärmepumpe installieren und diese in Oranienburg an das Stromnetz anschließen lassen? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bitte stimmen Sie mit Ihrem Anlagenerrichter zu der technischen Umsetzung ab. Im Anschluss benötigen wir von Ihrer beauftragten Elektrofachkraft bzw. Elektroplaner die technischen Dokumente. Bitte geben Sie unbedingt die geplante Einspeiseleistung bzw. die technischen Rahmenbedingungen der bei Ihnen zu installierenden Anlagen an. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Checkliste.

Im Anschluss prüfen wir auf Basis der von Ihnen abgegebenen Dokumente, ob ihr bestehender Hausanschluss ausreicht oder eine Erweiterung des bestehenden Anschlusses notwendig ist.

Dabei speisen in den meisten Fällen Erzeugungsanlagen von Privatkund*innen und kleinere Gewerbeanlagen in unser  Niederspannungsnetz und größere Erzeugungsanlagen, wie z.B. große PV-Dachanlagen, PV-Freiflächenanlagen, größere BHKWs und Großspeicher in unser Mittelspannungsnetz ein.

Unser Versorgungsgebiet


So ist der Ablauf zu Ihrer Photovoltaik Anlage


Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage/Solaranlage an das Oranienburger Stromnetz anschließen oder möchten ein Balkonkraftwerk installieren? Wir sagen Ihnen wie und verschaffen Ihnen den Netzzugang.

  1. Ist der Standort der PV Anlage im Netz der Stadtwerke Oranienburg?: Prüfen Sie ob sich Ihr Grundstück im Netzgebiet der Stadtwerke Oranienburg befindet.
  2. Anfrage zu der neuen PV Anlage: Damit wir Ihre geplante Anlage bei uns an das Netz anschließen können, benötigen wir von Ihrem PV-Anlagen Errichter folgende Angaben. Bitte übersenden Sie bzw. Ihre Installateur des Vertrauens diese Dokumente per E-Mail an photovoltaik@stadtwerke-oranienburg.de . Gerne stellen wir Ihnen die Überischt der benötigten Dokumente im rahmen einer Checkliste zur Verfügung.
    • Betreiber:in der Anlage mit Anschrift
    • Anlagenanschrift
    • voraussichtliche Leistung in kWp und kW
    • Lageplan mit Flurstücknummer(n)
    • Grundstücksgrenzen
    • Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  3. Technische Prüfung der zu bauenden PV Anlage durch die Stadtwerke: Sobald uns alle benötigten Dokumente vorliegen, prüfen wir diese und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu.
  4. Errichtung der Anlage: Sie lassen von Ihrem PV-Anlagen-Installateur die Anlage errichten. Sobald sie fertiggestellt ist, teilen Sie uns das mit der Inbetriebsetzungsanzeige (Bogen E.8) bitte mit.
  5. Zählereinbau: Wir bauen den Zähler ein, sobald uns die Information zur Inbetriebsetzung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Einspeisezähler, die nicht von einem dritten Messstellenbetreiber betrieben werden, einbauen dürfen. Bitte geben Sie auf dem Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen an, wer für die PV-Anlage den Messstellenbetrieb übernimmt bzw. übernehmen soll. Gern können Sie die Stadtwerke Oranienburg als Ihren Messstellenbetreiber beauftragen.
  6. Abnahme der Anlage: Zu guter Letzt: Unser Zählermonteur vereinbart einen Termin zur Abnahme der PV-Anlage mit Ihnen. Am Tag der Abnahme übergeben Sie ihm das Inbetriebsetzungsprotokoll für eine Eigenerzeugungsanlage (Bogen E.8). Fertig.
  7. Abrechnungsvereinbarung: Nachdem Ihre Anlage erfolgreich durch uns in Betrieb genommen wurde, übersenden wir Ihnen die Abrechnungsvereinbarung. Diese benötigen wir unterzeichnet und mit einer Kopie der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister. Diese Registrierung ist notwendig um Ihren die eingespeisten Mengen vergüten zu können.

Hinweis zur steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 01.01.2024 müssen alle Anlagen wie Wärmepumpen, Ladepunkte, Speicher und Klimageräte, die eine Bezugsleistung über 4,2 KW haben als steuerbare Verbrauchseinrichtung gebaut/errichtet werden. Bitte stimmen Sie sich zu den Anforderungen und Rahmenbedingungen mit Ihrer Elektrofachkraft des Vertrauens ab und teilen Sie uns diese mit, welches Modul Sie ausgewählt haben. Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen und Rahmenbedingung die steuerbare Verbrauchseinrichtung erfüllen müssen. Bitte beachten Sie, auch im Rahmen der Installation ihrer PV Anlage müssen Sie mit Ihrem ausgewähltem Elektrofachbetrieb die Auswahl des passenden Messkonzeptes festlegen und uns mitteilen.


Photovoltaik Anlagen – Jetzt online anmelden


Bevor Sie mit der Online-Beauftragung beginnen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:

Antrag und Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (PV-Anlage)

Anmeldung von Erzeugungsanlagen (KWK-Anlagen, PV Anlagen)
Anmeldung zur EEG-Direktvermarktung
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln
Checkliste: Unterlagen zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen (PV-Anlagen)
Fragebogen zur EEG-Umlage – EEG Anlage
Fragebogen zur EEG-Umlage – Bestandsanlagen
Fragebogen zur EEG Umlage – KWKG-Anlage konventionell
Stromeinspeisung – Ablaufplan
Bestätigung Leistungsbegrenzung PV Anlagen
Datenblatt für Speicher B.2
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen
Verzichtsvereinabarung für die Förderung nach EEG-Gesetz

Ihr Ansprechpartner

Persönlich in unserem Kundencenter.
Klagenfurter Str. 41
16515 Oranienburg

Oder lassen Sie sich telefonisch /per E-Mail beraten.
Telefon 03301 608-605

E-Mail photovoltaik@stadtwerke-oranienburg.de

E-Mail schreiben

Sie möchten ein Balkonkraftwerk anschließen?


Dank des neuen „Solarpaket 1“ können Sie auf Ihrem Balkon ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 VA installieren und Ihren eigenen Strom erzeugen! Dazu genügt die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage registrieren müssen, da sonst die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen darf.

Die Registrierung können Sie in wenigen Schritten über den Online-Assistenten der Bundesnetzagentur vornehmen. Die Meldung an den Netzbetreiber erfolgt im Anschluss automatisch. Wir als Ihr Netzbetreiber prüfen nach der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister, ob ein Zählerwechsel bei Ihnen technisch notwendig ist.

Zu guter Letzt: Denken Sie bitte noch daran, Rücksprache mit Vermieter:in/Hauseigentümer:in über die geplante Installation zu halten. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Stromleitungen auf die Dauerbelastung durch das Balkonkraftwerk durch eine Elektrofachkraft ihres Vertrauens prüfen zu lassen. Nutzen Sie außerdem eine Spezialsteckdose, die für eine konstante Belastung ausgelegt ist.

Häufige Fragen

Nachdem wir eine technische Prüfung und auch eine Kostenbewertung des günstigsten Einbindepunktes durchgeführt haben, teilen wir Ihnen den Netzanschlusspunkt mit. Dabei kann es sich um Ihre Wunschangabe handeln oder aber auch um einen aus unserer Sicht günstigen Anschlusspunkt.

Wir prüfen ihre gewünschten Einspeisedaten und gleichen diese mit der durch uns veranlassten Kurzschlussstromberechnung ab. Wir teilen Ihnen im Nachgang die maximale Leistung mit.

Generell gelten die Normenwerke der E.DIS und des VDE, hier insbesondere die VDE-AR-N 4110:2018-11 (Anschluss an das Mittelspannungsnetz) bzw. bei Anschlüssen an das Niederspannungsnetz die VDE-AR-N 4105:2018-11. Sie finden die entsprechenden Angaben in der Anwendungshilfe des VDE FNN.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service-Team: photovoltaik@stadtwerke-oranienburg.de
Sie erhalten ein entsprechendes Angebot.

Die Erfordernisse sind detailliert in den einzelnen Normenwerken der VDE und auch in den Anwendungshilfen des VDE FNN aufgelistet.
Hier insbesondere Bild 1 der Phasen der Zertifizierung gem. VDE-AR-N 4110:2018-11 auf Seite 3.

Ein Konformitätsnachweis oder auch Unbedenklichkeitserklärung genannt, ist ein Nachweis bzw. Dokument. Dieses bestätigt Ihnen die Einhaltung der Technischen Regelwerke vom VDE. Entweder erhalten Sie diesen vom Hersteller Ihrer PV-Anlage oder vom TüV. Die Erklärung muss für die gesamte Anlage vorliegen ( Wechselrichter, Speicher, Module,…)

Die Maßeinheit Kilowatt (kW) ist die übliche Einheit für Leistung bei PV-Anlagen. Das kleine p steht für das englische Wort peak (peak = Spitze) und bedeutet Spitzenleistung unter genormten Testbedingungen. Dadurch kann die maximale Leistung von verschiedenen Modultypen verglichen werden.

Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie für das Inbetriebnahmejahr sowie die darauf folgenden 20 Jahre eine Vergütung für den von Ihnen erzeugten Strom erhalten. Änderungen sind möglich, wenn sich an den gesetzlichen Grundlagen etwas ändert.

Grundsätzlich muss jede PV-Anlage angemeldet bzw. beantragt werden. Einzig eine Inselanlage muss nicht angemeldet werden, da diese nicht im öffentlichen Netz angeschlossen ist. Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 03301-608 605 oder per E-Mail unter photovoltaik@stadtwerke-oranienburg.de

Erzeugungsanlagen

KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, z. B. über einen Verbrennungsmotor mit Generator. Die Wärme kann für Heizung und Warmwasser genutzt werden. Durch die gekoppelte Erzeugung steigt der Wirkungsgrad und der Brennstoffbedarf (z. B. Erdgas) sinkt.

Förderung nach KWKG:
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (§ 1 KWKG) fördert den Neubau, die Modernisierung und Nachrüstung von KWK-Anlagen zur Energieeinsparung und zum Klima- und Umweltschutz. Die Vergütung richtet sich nach Leistung und Inbetriebnahmejahr.

Messung:

  • Große Anlagen (>100.000 kWh): registrierende Lastgangmessung (RLM)
  • Kleine Anlagen: Standard-Einspeiseprofile

Pflicht zur Anmeldung:
Alle KWK-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der BNetzA registriert werden. Erforderliche Angaben: Betreiber, Standort, Energieträger, Leistung, Förderwunsch.
Bitte senden Sie uns nach der Anmeldung eine Kopie und Bestätigung.

Stromspeicher ermöglichen die Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom auch dann, wenn die Anlage keinen Strom liefert – z. B. abends für Licht, Kochen oder das Laden eines Elektrofahrzeugs. Tagsüber erzeugter Strom wird zwischengespeichert und später abgegeben.

Anschluss: 
Wie bei Erzeugungsanlagen hängt der Anschluss von der Leistung und der Dimensionierung des Netzanschlusses ab. Details finden Sie unter Anschluss von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern.

Größere Speicher: 
Speicher mit Sonderanschluss an Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz müssen bei uns angemeldet und technisch genehmigt werden. Die Regelungen finden Sie unter:

  • Unser Netz/Stromnetz/Niederspannung
  • Unser Netz/Stromnetz/Mittelspannung

Pflicht zur Anmeldung: 
Alle Speicher müssen im Marktstammdatenregister der BNetzA registriert werden. Bitte senden Sie uns nach der Anmeldung eine Kopie und Bestätigung, damit wir die Netzanschlussdaten vervollständigen können.

Unser Stromnetz steht für den Anschluss bereit. Die Errichter*in klärt mit Ihnen die Anforderungen und übermittelt diese an uns.

Spannungsebene:
Die Einspeisung hängt von der geplanten Leistung und den Netzgegebenheiten vor Ort ab. Wir prüfen, ob Ihr bestehender Anschluss genutzt werden kann oder ein neuer erforderlich ist.

  • Privat- und Gewerbekunden: Niederspannung (400 V)
  • Industrie: Mittelspannung (15 kV, künftig 20 kV)

Vor der Inbetriebnahme kann eine Anlagenbesichtigung erforderlich sein. Wir informieren Sie und den Errichter rechtzeitig.

Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speicher

Anforderungen Netzsicherheitsmanagement (?)

 

Niederspannungsanschlussverordnung Strom (NAV)
Ergänzende Bestimmungen zur NAV
Technische Anschlussbedingungen (TAB 2023 v2.0)
Technische Mindestanforderungen Strom
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen B.1
Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG
Preisübersicht Baukostenzuschuss Netz Strom in der Niederspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung

Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung

Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Datenschutz für sonstige betroffene Personen
Zustimmungserklärung zum Netzanschluss (Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag)
Anlage 1  Anschlussnutzungsvertrag und Netzanschlussvertrag
AGB Anschlussnutzungsvertrag und Netzanschlussvertrag
Technische Anschlussbedingungen (TAB) Mittelspannung
Technische Anschlussbedingungen (TAB) Mittelspannung Anhang Datenblatt E 7.1 Kontaktdaten
Preisübersicht Baukostenzuschuss Netz Strom oberhalb der Niederspannung
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln
Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz E.1 (KWK-Anlagen, PV Anlagen)
Checkliste: Unterlagen zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen (PV Anlagen nach VDE-AR-N 4105)
Antrag und Datenblatt für PV Anlagen
Bestätigung Leistungsbegrenzung PV Anlagen

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate