ORIGINALSTROMPLUS100% Ökostrom. Fairer Preis.
- Festpreisgarantie* auf alle Preiskomponenten bis zum 31.12. des laufenden Jahres
- 100 % Ökostrom
- monatlich kündbar nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit
Sie möchten sich keine Sorgen um schwankende Strompreise machen und legen Wert auf verlässliche Planung? Dann ist ORIGINALSTROMPLUS genau das Richtige für Sie! Dieses Angebot gibt es exklusiv für unsere Kunden in Oranienburg.
Unser Strom-Netzgebiet

Gilt für das Versorgungsgebiet:
Stadt Oranienburg und Sachsenhausen
Netto1
Brutto2
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
26,47
31,50
Grundpreis3
Euro/Jahr
109,24
130,00
Gilt für das Versorgungsgebiet:
Germendorf, Friedrichsthal, Lehnitz, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf
Netto1
Brutto2
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
23,07
27,45
Grundpreis3
Euro/Jahr
138,65
164,99
1Es handelt sich hierbei um Nettopreise. In diesen sind enthalten: Entgelte für die Stromlieferung, Netzentgelte (inkl. Entgelte für den
Messstellenbetrieb, die jährliche Messdienstleistung und jährliche Abrechnung), gesetzliche Steuern und Abgaben, insbesondere
Konzessionsabgaben und Stromsteuern, sowie der § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage gem. § 17 EnWG, KWK-Aufschlag
gem. KWKG, Umlage für Abschaltbare Lasten – AbLaV in den jeweils gültigen Fassungen.
2Die hier angegebenen Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
3Der hier angegebene Grundpreis beinhaltet unter anderem eine Mischkalkulation aus konventionellen Zählern und modernen
Messeinrichtungen. Dieser Grundpreis gilt für einen Eintarifzähler ohne Wandler, der als Standard angesetzt wird. Bei einem Eintarifzähler
mit Wandler erhöht sich der Grundpreis um 18,00 EUR (netto) bzw. inklusive MwSt. um 21,42 EUR (brutto) pro Jahr.
Vertragslaufzeit
Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres, danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist
1 Monat
Preisgarantie
bis zum 31.12. des laufenden Jahres
Zahlungsweise
SEPA-Lastschriftmandat, Überweisung
*Die Festpreisgarantie beinhaltete alle Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, inklusive der Kosten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der SWO vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – , die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobene Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgaben. Zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Bruttopreise wegen Änderungen der Umsatzsteuer nach Ziffer 6.4 der AGB Strom sowie Änderungen der Preise aufgrund der Einführung von künftigen Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen nach Ziffer 6.3 der AGB Strom.










