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Rund um Ihre Jahresabrechnung der Stadtwerke


Wir arbeiten beständig daran, noch besser für unsere Kundinnen und Kunden zu werden. So auch bei der jährlichen Verbrauchsablesung von Wasser, Strom, Erdgas und Wärme. Seit 2024 holen wir uns Unterstützung durch das Partnerunternehmen co.met aus Saarbrücken.

Die Ablesekarte der Stadtwerke Oranienburg und des Entwässerungsbetriebs Oranienburg finden Sie gesondert im Briefkasten.Im Dezember erhalten Sie von uns, den Stadtwerken Oranienburg, die Ablesekarte für Wasser, Strom und Erdgas.

Zum Service-Portal

Häufige Fragen zum Thema Jahresabrechnung

Das Unternehmen co.met erstellt mit uns gemeinsam die Ablesekarten und versendet diese für uns per Post. Die ausgefüllten Ablesekarten senden Sie bitte an co.met zurück. Anschließend digitalisieren die co.met-Mitarbeitenden die ausgefüllten Ablesekarten und stellen sie in das System der Stadtwerke Oranienburg ein. Sie können selber Ihre Zählerstände digital über den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte eintragen oder die Eingabemöglichkeit unter www.ablesen.de/oranienburg nutzen. Ziel ist, für Sie schneller zu werden und sicherzustellen, dass alle Messwerte und Zählerstände vollständig verarbeitet werden können. Sobald Ihr Zählerstand vorliegt, prüfen die Mitarbeitenden, ob dieser Wert plausibel ist. Trifft das zu, erstellen wir Ihre Abrechnung und übermitteln diese. Zwischen der Ablesung und Abrechnung vergehen in der Regel einige Tage.

Senden Sie bitte die ausgefüllten Dokumente per E-Mail an: kundenservice@stadtwerke-oranienburg.de

AGB SEPA-Lastschriftsmandat(zum Ausfüllen Dokument herunterladen)
AGB Antrag auf Ratenzahlung/Ratenvertrag(zum Ausfüllen Dokument herunterladen)

Die Verbrauchsstellennummer und die Kundennummer sind auf der ersten Seite der Jahresrechnung oben rechts angegeben. Die Verbrauchsstellennummer ist die Nummer, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus bei den Stadtwerken Oranienburg als Verbrauchsstelle geführt wird. Unter einer Kundennummer können mehrere Verbrauchsstellen (mit den unterschiedlichen Medien z.B. Strom, Gas oder Wasser) geführt werden.

Ja, die Änderung Ihres Abschlags können Sie per E-Mail veranlassen oder jederzeit im Service-Portal eigenständig anpassen.

Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Zählers auf Ihrer Rechnung ergibt Ihren exakten Verbrauch für den Abrechnungszeitraum. Wird uns kein Zählerstand mitgeteilt, nehmen wir eine Schätzung vor.

Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Verbrauchs im zurückliegenden Abrechnungszeitraum und ist so berechnet, dass Sie bei der nächsten Jahresrechnung idealerweise keine größere Nachzahlung oder Erstattung haben.
Sollten Sie erst kurze Zeit von uns Energie beziehen, teilen Sie uns bitte online oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden anhand dieser Angabe die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und den Abschlag bei Bedarf an den zu erwartenden Monatsbetrag anpassen.

Der Abschlagsbetrag für das Jahr 2024 wurde für die Versorgungsarten Gas und Fernwärme um 5% angehoben. Der Hintergrund dafür ist das 10-Jahres Mittel der wetterbedingten Gradtagszahlen. Die Basis hierfür ist Ihr Verbrauch aus dem Jahr 2023. Hinzu kommt die Anpassung der Mehrwertsteuer auf 19%. Die gilt nach aktueller Gesetzeslage seit 01.04.2024.

Ja, Sie können die Fälligkeit der Abschläge vom Monatsbeginn auf den 15. jeden Monats legen. Das geht bequem und ganz einfach im zum Kunden-Portal, per E-Mail oder telefonisch:
03301 608-600
kundenservice@stadtwerke-oranienburg.de

In den vergangenen Jahren haben Sie ihre Abrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erhalten. Seit 2024 erstellen wir Ihre Abrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis zum Datum der Ablesung.
Ein Beispiel: Lesen sie Ihren Zähler zum 17. Dezember 2024 ab, erstellt wir Ihre Abrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 17. Dezember 2024. Im kommenden Jahr erhalten Sie die Abrechnung demnach für den Zeitraum 18. Dezember 2024 bis zum Datum der nächsten Ablesung. Daraus errechnet sich der Gesamtpreis:

Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns bei Abschluss Ihres Vertrages mitteilen bzw. den wir auf der Grundlage Ihres Jahresverbrauches berechnen. Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag individuell nach Ihrem Verbrauch anzupassen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Sie können die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug über das SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem und schnell im Service-Portal vornehmen. Barzahlungen nehmen wir nicht entgegen. Die Vereinbarung zum komfortablen SEPA-Lastschriftverfahren ist online verfügbar.

Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Verbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle an die Stadtwerke geleisteten Zahlungen abgezogen, die bis zum 31.12.des laufenden Kalenderjahres eingegangen sind. Das sind Abschläge aber auch Sonderzahlungen.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch zum Fälligkeitstermin Ihrer Rechnung. Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich per E-Mail oder und direkt über unser Service-Portal mit, dann werden wir Ihnen das Guthaben überweisen. Barauszahlungen werden nicht vorgenommen.

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem per SEPA-Lastschriftverfahren (zum Ausfüllen Dokument herunterladen) abbuchen lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie im Service-Portal vornehmen.

Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Anzahl der Tage und Monate, in denen Sie Strom, Gas, Wärme und Wasser bezogen haben. Hierbei kann es sich um den Beginn des Kalenderjahres handeln oder um Ihren Einzugstermin. Das Ende wird durch das Kalenderjahr bestimmt. Zum 31.12. wird eine Abrechnung durch die Stadtwerke Oranienburg durchgeführt.

Die Zählernummer finden Sie oben auf der Detailanlage der Abrechnung. Die Nummer auf der Rechnung muss mit der Nummer auf Ihrem Zähler übereinstimmen.

Ein Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr bedeutet noch nicht, dass der Zähler nicht korrekt arbeitet. Diese werden regelmäßig von der Eichbehörde überprüft. Ein defekter Zähler kann erfahrungsgemäß nahezu ausgeschlossen werden. Eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (Befundprüfung) ist jederzeit möglich. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Kunde hierfür aufkommen.

Die entstehenden Kosten einer Befundprüfung sind abhängig von der Messeinrichtung. Gerne teilen wir Ihnen die konkreten Kosten individuell für Ihre Messeinrichtung mit: Mit folgenden Richtwerten können Sie rechnen:

Strom: 250 EUR (inkl. MwSt.)
Wasser: 200 EUR (inkl. MwSt.)
Gas: 200 EUR (inkl. MwSt.)
Fernwärme: nach Aufwand

Eine aktuelle Übersicht von Produkten und Tarifen finden Sie auf der Website stadtwerke-oranienburg.de. Nutzen Sie den Tarifrechner für die Kalkulation der Tarife für Ihr Netzgebiet.
Darin enthalten sind die Kosten für den Netzzugang, also die Erlaubnis bzw. Miete und den Transport der Energie zu Ihnen. Zum Netzzugang gehören unter anderem der Messstellenbetrieb, Entgelt für Zähler und deren Instandhaltung, die Eichung und die Messung, besser bekannt als Ablesung. Die Netzentgelte, die Kosten für den Messstellenbetrieb und für die Messung sind auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.
Das ist ganz einfach! Lassen Sie sich in Ihrem Online-Kundenportall freischalten und Sie können auf die Rechnungen und viele andere wertvolle Informationen zugreifen.

Sie finden die Tabelle zur Kontrolle Ihres Energieverbrauchs ab sofort in unserem Download-Bereich.

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

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