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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) sind größere Stromverbraucher im Niederspannungsnetz mit mehr als 4,2 kW Leistung, z. B. Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen (Wallboxen), Batteriespeicher und Anlagen zur Raumkühlung. Seit 1. Januar 2024 werden entsprechende Netzanschlüsse beschleunigt und vereinheitlicht hergestellt. Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber diese Geräte bei drohender Netzüberlastung zeitweise dimmen – nicht abschalten. Dabei bleibt mindestens 4,2 kW Leistung verfügbar, damit z. B. Wärmepumpen weiterlaufen und E‑Autos weiterladen können; der normale Haushaltsstrom ist nicht betroffen.

Ihr Vorteil: Für teilnehmende Anlagen gelten reduzierte Netzentgelte.


Wer ist betroffen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten u. a.:

  • Wärmepumpen (inkl. Zusatz-/Notheizungen)
  • private Wallboxen
  • Batteriespeicher (Ladeleistung > 4,2 kW)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)

Ihre Vorteile: reduzierte Netzentgelte (Module)

MODUL 1

Pauschale Netzentgeltreduzierung

(Grundmodul)

MODUL 2

Prozentuale Reduzierung des Arbeits­preises

MODUL 3

Zeitvariable Netzentgelte

(Anreizmodul)

Wird einmal jährlich gutgeschrieben.

Gilt für den separat gemessenen Verbrauch der sVE (separater Zähler/Marktlokation erforderlich).

In Kombination mit Modul 1 möglich; Start ab 01.04.2025. Drei Preisstufen pro Tag setzen einen Anreiz, Verbrauch in netzschwache Zeiten zu verlagern.

Bestandsanlagen: Übergangsregeln

  • Mit bestehender § 14a‑Vereinbarung (und Entgeltreduzierung):
    Bisherige Regelungen gelten bis 31.12.2028 unverändert weiter; anschließend greifen die neuen Regeln. Nachtspeicherheizungen bleiben dauerhaft bei den alten Regelungen.
  • Ohne bisherige § 14a‑Vereinbarung:
    Dauerhaft ausgenommen von der neuen Pflicht; ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist einmalig möglich (außer Nachtspeicherheizungen).

Anmeldung und Technik – so gehen Sie vor

  1. Anlage planen & anmelden
    Bitte melden Sie Ihre sVE über Ihr Elektroinstallationsunternehmen bei uns an. Seit 01.01.2024 ist für neue sVE eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung
  2. Einrichtung der Steuerbarkeit
    Die Anlage muss netzseitig dimmbar sein (z. B. via Energiemanagement/Steuerbox, iMSys). Bei Engpässen dimmen wir nur vorübergehend – die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt erhalten; Haushaltsstrom bleibt außen vor.
  3. Modul wählen
    Standard ist Modul 1; mit separatem Zähler können Sie Modul 2 wählen; Modul 3 ist ab 04.2025 zusätzlich zu Modul 1 möglich.

Gut zu wissen

  • Keine Komplett‑Abschaltung: Es wird gedimmt, nicht abgeschaltet. Mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar.
  • Haushaltsstrom bleibt außen vor: Die Regelung betrifft nur sVE, nicht Ihren übrigen Hausverbrauch.
  • Schneller Anschluss: Netzbetreiber dürfen den Anschluss nicht mehr verzögern/ablehnen – die Beschleunigung ist Teil der neuen Regeln.

Rechtliche Grundlagen

  • 14a EnWG – Netzorientierte Steuerung; Definitionen und Festlegungskompetenzen.
  • BNetzA‑Festlegung BK6‑22‑300 – Integration und Steuerung von sVE (ab 01.01.2024).
  • BNetzA‑Festlegung BK8‑22/010‑A – Reduzierte Netzentgelte/Module (inkl. Anreizmodul).
  • BNetzA‑Übersichtsseite/FAQ zu § 14a – Mindestleistung 4,2 kW, Haushaltsstrom ausgenommen, Vorteile.

Kontakt

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Wir unterstützen Sie gern.

Unsere Auszeichnungen und Zertifikate

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