Strom- und Erdgaspreise werden ab dem 01.01.2024 angepasst
15.11.2023
Strom- und Erdgaspreise werden ab dem 01.01.2024 angepasst
- Beschaffungsvorteile werden weitergegeben
- Netzentgelte für Strom steigen deutlich an
- Umsatzsteuer für Gas soll wieder steigen
Die in der Energiekrise massiv gestiegenen Beschaffungspreise für Strom und Erdgas sind in den letzten Monaten wieder gesunken. Diese Entwicklung findet in der Kalkulation der Tarife Berücksichtigung. „Durch unsere vorausschauende Beschaffungsstrategie konnten wir während der Energiekrise und auch in diesem Jahr vergleichsweise sehr gute Preise anbieten, für die Grundversorgung Strom unter der Preisbremse. Auch für die kommenden Jahre arbeiten wir daran, dass wir unsere Kundinnen und Kunden zuverlässig zu fairen Preisen beliefern können“, sagt Prokurist André Gerisch.
Netzentgelte für Strom steigen weiter
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Netzentgelte für Strom für das Jahr 2024 haben einen deutlichen Einfluss auf die Strompreise. So erhöhen sich die im Arbeitspreis enthaltenen Netzentgelte um rund 12% und im jährlichen Grundpreis um ca. 90%. „Deshalb kommen die gesunkenen Beschaffungskosten kaum bei unseren Kundinnen und Kunden an“, ergänzt Gerisch.
Ab Januar spart ein durchschnittlicher Haushalt in der Strom-Grundversorgung und einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden ca. 24,00 Euro pro Jahr. Erdgas-Kundinnen und Kunden mit einem Verbrauch von 20.000 kWh sparen in der Grundversorgung ca. 312 EUR pro Jahr (bei einer Umsatzsteuer von 7%).
Umsatzsteuer für Erdgas soll ab dem 01.01.2024 wieder steigen
Die Umsatzsteuer für Erdgaslieferungen wurde ab dem 01.10.2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme ist gesetzlich bis zum 31.03.2024 vereinbart. Aktuell diskutiert die Bundesregierung über ein vorzeitiges Anheben -auf 19 Prozent- ab dem 01.01.2024. Unsere Preisangaben für Erdgas sind mit 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.
„Leider werden wir erst kurz vor Weihnachten sicher wissen, wann die Umsatzsteuer für Erdgas wieder steigt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung früher für Klarheit sorgt, damit wir unsere Kundinnen und Kunden frühzeitig informieren können“, sagt Gerisch. Die Preisbremsen sollen verlängert werden. Hier fehlt aber nach wie vor die Zustimmung der EU.
Veränderung des Strompreises in der Grundversorgung
Preisbestandteile | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | ||
Arbeitspreis ct/kWh brutto* / (netto) | 39,70 | (33,36) | 38,10 | (32,02) |
Grundpreis EUR/Jahr brutto* / (netto) inklusive Messstellenbetrieb | 78,00 | (65,55) | 109,99 | (92,43) |
Grundpreis EUR/Jahr brutto* / (netto) ohne Messstellenbetrieb | 66,47 | (55,86) | 98,45 | (82,73) |
*Angegebene Brutto-Preise beinhalten 19 Prozent Umsatzsteuer.
Veränderung des Erdgaspreises in der Grundversorgung
bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | |||||||||
Jahresver-brauch in kWh | Grundpreis
EUR/Jahr |
Arbeitspreis
ct/kWh |
Jahresver-brauch in kWh | Grundpreis
EUR/Jahr |
Arbeitspreis
ct/kWh |
|||||
netto | brutto* | netto | brutto* | netto | brutto* | netto | brutto* | |||
0 bis 4.000 | 105,00 | 112,35 | 13,08 | 14,00 | 0 bis 4.000 | 105,00 | 112,35 | 11,25 | 12,04 | |
4.001 bis 50.000 | 125,00 | 133,75 | 12,29 | 13,15 | 4.001 bis 50.000 | 125,00 | 133,75 | 10,83 | 11,59 | |
50.001 bis 300.000 | 135,00 | 144,45 | 12,20 | 13,05 | 50.001 bis 300.000 | 135,00 | 144,45 | 10,72 | 11,47 | |
ab 300.001 | 145,00 | 155,15 | 12,20 | 13,05 | ab 300.001 | 145,00 | 155,15 | 10,69 | 11,44 |
*Die Brutto-Preisangaben enthalten den reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
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