Information über die Qualität des Trinkwassers hinsichtlich des Gehalts an radioaktiven Stoffen

13.04.2021

Hiermit gibt die Stadtwerke Oranienburg GmbH gemäß § 21 Abs. 1 Nummer 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) allen an ihr Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossenen Verbrauchern hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers in Bezug auf den Gehalt an radioaktiven Stoffen bekannt, dass gemäß einer Feststellung nach § 14a Abs. 4 Satz 1 TrinkwV des Fachbereiches Gesundheit des Landkreises Oberhavel eine Untersuchung auf radioaktive Stoffe nicht notwendig ist und radioaktive Stoffe im Trinkwasser nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parametern für diese Stoffe erwarten lassen.

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