Information über die Qualität des Trinkwassers hinsichtlich des Gehalts an radioaktiven Stoffen
13.04.2021
Hiermit gibt die Stadtwerke Oranienburg GmbH gemäß § 21 Abs. 1 Nummer 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) allen an ihr Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossenen Verbrauchern hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers in Bezug auf den Gehalt an radioaktiven Stoffen bekannt, dass gemäß einer Feststellung nach § 14a Abs. 4 Satz 1 TrinkwV des Fachbereiches Gesundheit des Landkreises Oberhavel eine Untersuchung auf radioaktive Stoffe nicht notwendig ist und radioaktive Stoffe im Trinkwasser nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parametern für diese Stoffe erwarten lassen.
Ihre Ansprechpartner für Medienfragen



Marketing Managerin
Dominika Hrubcová
Telefon: 03301 608-640


Leiter Vertrieb und Marketing